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"Dick-Pics"-Verbot kommt

20.06.2025

Im Ministerrat vom 18. Juni hat die Bundesregierung die Regierungsvorlage zum Verbot der unaufgeforderten Übermittlung von Penisbildern beschlossen. Diese wird nun dem Parlament übermittelt, damit kann der parlamentarische Prozess starten.

Im Ministerrat vom 18. Juni hat die Bundesregierung die Regierungsvorlage zum Verbot der unaufgeforderten Übermittlung von Penisbildern beschlossen. Diese wird nun dem Parlament übermittelt, damit kann der parlamentarische Prozess starten.

Es sind vor allem Frauen, die ungefragt Bilder männlicher Geschlechtsteile über soziale Netzwerke, auf Dating-Plattformen oder via Messenger-Dienste auf ihr Handy geschickt bekommen. Das ist sexuelle Belästigung im digitalen Raum und führt bei den Betroffenen oft zu Gefühlen wie Ärger, Entsetzen, Ekel, Scham oder Hilflosigkeit. Dennoch ist diese Form der sexuellen Belästigung bisher strafrechtlich nicht verfolgbar.

Das Handy ist heute einer unserer persönlichsten Begleiter. Über das Handy kommunizieren wir mit unseren Liebsten, teilen Fotos und haben es so gut wie überall mit dabei. Ein unaufgefordert  verschicktes Penisbild ist daher ein gewaltvolles Eindringen in den höchstpersönlichen Lebensraum, ein Übergriff, eine Machtdemonstration.

Mit der geplanten gesetzlichen Verschärfung senden wir ein klares Zeichen: Diese Bundesregierung macht ernst, wenn es um den besseren Schutz von Frauen und auch Männern vor Online-Gewalt geht. Online-Kommunikation ist kein rechtsfreier Raum. In Zukunft wird es für die Täter unangenehm, nicht mehr nur für die Opfer.

Justizministerin Anna Sporrer: „Wir müssen Frauen besser vor sexueller Belästigung schützen –offline und online. Mit der heute übermittelten Regierungsvorlage stellen wir strafrechtlich klar, dass unaufgeforderte Penisbilder nicht übermittelt werden dürfen. Frauen können sich so in Zukunft entschieden wehren und klarmachen: Das ist verboten! Wenn das nicht aufhört, dann zeige ich dich an! Das ist ein längst überfälliger Schritt. Denn Dickpics ungefragt aufs Handy zu bekommen, ist ein invasiver Übergriff in die Privatsphäre und löst bei Betroffenen neben Ärger oft auch Hilflosigkeit, Ekel und Scham aus.“

Die Änderungen im Überblick

  • Änderung StGB (Einführung § 218 Abs 1b StGB): Es wird gerichtlich strafbar, Genitalbilder unaufgefordert im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems zu übermitteln, wenn damit eine Belästigung einhergeht.
  • Telekommunikation/Computersystem: Das umfasst u.a. SMS, MMS, Faxe, E-Mails, Sofortnachrichten, Postings oder die Übermittlungen über Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth.
  • Sollte durch das (mehrfache) Übermitteln von Genitalbildern ein anderer strengerer Tatbestand verwirklicht werden (z.B. § 107a StGB – Beharrliche Verfolgung = Stalking), dann kommt der strengere Tatbestand zu Anwendung.
  • Keine strafrechtliche Verfolgung bei Einvernehmlichkeit: Wenn von einem Einverständnis aller beteiligten Personen auszugehen ist, etwa in Beziehungen oder auch bei Teilnahme an entsprechenden Angeboten im Internet, in sozialen Medien oder Apps, kommt es natürlich zu keiner Kriminalisierung. Die reine Präsenz auf einer Dating-App stellt allerdings noch kein Einverständnis dar.

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