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Yildirim: „Gewaltambulanzen brauchen solide gesetzliche Basis statt Husch-Pfusch“

29.05.2024

Nach jahrelangem Verzögern werden weder Expert:innen einbezogen, noch gibt es eine Begutachtung – Inhaltlich ist Regierungs-Vorschlag „zu seicht“

Nach jahrelangem Verzögern werden weder Expert:innen einbezogen, noch gibt es eine Begutachtung – Inhaltlich ist Regierungs-Vorschlag „zu seicht“

Die Gewaltambulanzen wurden heute, Mittwoch, im Justizausschuss diskutiert. Für SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim ist das vorliegende Ergebnis „nicht zufriedenstellend und symptomatisch für das Vorgehen der Regierung“. Sie kündigt daher einen weiteren Antrag für die kommende Nationalratssitzung an. Yildirim kritisiert die formellen Abläufe seitens der schwarz-grünen Bundesregierung: „Jahrelange Ankündigungen, Vertagung von Oppositionsinitiativen und dann eine Husch-Pfusch-Umsetzung. Ohne Begutachtungsfrist, ohne Einbeziehung von Expert:innen, ohne mit den anderen Fraktionen Gespräche zu führen.“

Was dabei herauskam, ist ein Initiativantrag, der „zu seicht“ ist: „Es geht darin lediglich um eine Ermächtigung zur Förderung, die gesetzlich so schon aktuell möglich ist. Zentrale Details werden ausgespart, auch eine gesetzliche Verankerung des Angebotes ist nicht vorgesehen“, erklärt Yildirim, die die Forderungen der SPÖ deutlich macht: „Was wir wollen und zur Weiterentwicklung des Gewaltschutzes brauchen, ist eine forensische Beweissicherung, die die Verurteilungsrate bei Gewalt oder sexuellem Missbrauch steigern kann. Auch wenn Betroffene nicht gleich Anzeige erstatten.“

Dazu brauche es ein flächendeckendes, kostenloses, institutionalisiertes Angebot, zumindest in jedem Bundesland, das rund um die Uhr zugänglich ist. „In öffentlichen Krankenhäusern wäre das gut möglich und könnte an bestehende Initiativen angedockt werden. Eine zusätzliche mobile Einheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wäre sinnvoll“, so Yildirim. Eine Privatisierung des Angebotes sei abzulehnen.

Zudem fordert Yildirim bezogen auf die Gewaltambulanzen eine Berichtspflicht an das Frauenministerium. „Diese Berichte müssen dann dem Nationalrat und Bundesrat vorgelegt werden. Dann ist eine öffentliche Debatte möglich.“

Die SPÖ-Justizsprecherin erinnert daran, dass die SPÖ bereits im Mai 2021 einen Antrag für Gewaltambulanzen eingebracht hat. „Das was die Regierung nach Jahren endlich vorlegt, ist leider nicht zufriedenstellend. Kein Wunder, dass die Oppositionsparteien geschlossen dagegen gestimmt haben“, so Yildirim.

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