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SPÖ-Yildirim/Krainer zu Handysicherstellung: Kritik an „Grünem Entwurf mit schwarzer Handschrift“

26.06.2024

SPÖ will Änderungen nach Begutachtung und Beschluss im September – Justizausschuss soll im August tagen.

SPÖ will Änderungen nach Begutachtung und Beschluss im September – Justizausschuss soll im August tagen.

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim und SPÖ-Fraktionsführer im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss Jan Krainer verlangen heute eine ordentliche Überarbeitung der Handysicherstellung, die von Justizministerin Zadic in Begutachtung geschickt wurde und zu einer massiven Verschlechterung der Korruptionsbekämpfung in Österreich führen würde. „Das ist ein grüner Entwurf mit schwarzer Handschrift.

Beschuldigtenrechte hat die ÖVP erst für sich entdeckt, seitdem gegen zahlreiche ÖVP-Politiker:innen ermittelt wird. Das darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat beschädigt wird“, so die SPÖ-Justizsprecherin. Die SPÖ begrüßt, wenn Ministerin Zadic jetzt auf die massive Kritik am Entwurf reagiert. Allerdings erinnert Yildirim das daran, dass ÖVP und Grüne einen gemeinsamen Initiativantrag letzte Woche im Justizausschuss beschlossen haben, der eigentlich auf die Tagesordnung des Nationalrats nächste Woche kommen würde. Entweder man nimmt den Entwurf nicht auf das Programm des Nationalrats nächste Woche, oder er wird per Beschluss an den Ausschuss rückverwiesen.

Inhaltlich begrüßt die SPÖ, dass es für die Handysicherstellung künftig einen richterlichen Beschluss braucht – so wie im VfGH-Erkenntnis auch gefordert. Der Gesetzesentwurf sieht aber darüber hinaus vor, dass den Staatsanwaltschaften Kompetenzen bei der Sicherstellung und Auswertung von Handydaten entzogen und der Polizei übergeben werden sollen. Für Krainer ist klar, was damit bezweckt werden soll: „Ministerin Edtstadler hat es ja selbst in der ZiB angedeutet: Dieses Gesetz soll möglichst schnell beschlossen werden, damit gegen die ÖVP nicht mehr ermittelt werden kann. Die ÖVP sollte überlegen, ob es ihre Aufgabe ist, sich selbst vor Ermittlungen zu schützen, oder die Menschen in Österreich vor Kriminalität.“

Die SPÖ wünscht sich jedenfalls Änderungen dahingehend, „dass die Staatsanwaltschaften Herrin der Verfahren bleiben“, wie in der Verfassung auch vorgesehen, so Yildirim. Es dürfe deshalb nicht sein, dass die Handy-Auswertung allein bei der Polizei liegt. Besondere Befugnisse brauche es dabei für die Korruptionsstaatsanwaltschaften, weil auch möglich ist, dass Polizeiangehörige Gegenstand von Ermittlungen sind. Damit einhergehend fordert die SPÖ die personelle Aufstockung bei den Staatsanwaltschaften.

Yildirim und Krainer beharren jedenfalls auf einer ordentlichen Überarbeitung des Gesetzesentwurfs und verlangen die Tagung des Justizausschusses im Sommer, der nach einer ordentlichen Begutachtung einen veränderten Entwurf beschließen soll. Die SPÖ wird einen entsprechenden Antrag auf Permanenttagung des Ausschusses stellen. Ein Plenarbeschluss wäre dann im September möglich. „Das Thema sollte jedenfalls aus dem Wahlkampf herausgehalten werden“, sagt Krainer. Und er weist darauf hin, dass es bis zum Herbst eine Lösung braucht, weil mit Jahresende durch das VfGH-Urteil die gesamte Regelung zur Sicherstellung ausläuft. „Wenn es bis dahin keine neue Regelung gibt, kann es zu der Situation kommen, dass ab 01.01.2025 keine Sicherstellungen mehr möglich sind, auch nicht, wenn etwa ein Polizist einem Drogendealer die Drogen abnehmen möchte“, warnt Krainer.