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Foto: Karo Pernegger

Selbstbestimmung.

27.02.2025

Vor 50 Jahren trat die Fristenregelung in Kraft. Davor waren Abtreibungen generell verboten und mit langen Kerkerstrafen bedroht. Wer es sich leisten konnte, bezahlte ein Vermögen für einen illegalen Eingriff.

Vor 50 Jahren trat die Fristenregelung in Kraft. Davor waren Abtreibungen generell verboten und mit langen Kerkerstrafen bedroht. Wer es sich leisten konnte, bezahlte ein Vermögen für einen illegalen Eingriff.

„Die die gar kein Geld hatten, sind zu einer Engelmacherin gegangen. Zwiebelbäder waren in und Stricknadeln“, erzählt Elisabeth Haidler. Ende der 50-er Jahre wurde sie mit 17 Jahren ungewollt schwanger. Über Themen wie Verhütung, Schwangerschaft und Abtreibung wurde damals überhaupt nicht gesprochen. Große Verunsicherung und vor allem Angst beherrschte das Leben der Mädchen und Frauen. Elisabeth Haidler vertraute sich ihrer Mutter an, eine wichtige Entscheidung. „Meine Mutter hat sofort gesagt: Zu einer Engelmacherin gehst du nicht, weil viele Leute sterben danach“ erinnert sie sich. Die Kosten waren immens. Sowohl ihre Mutter als auch ihr Freund nahmen sich in der Arbeit einen Vorschuss, den sie ein Jahr lang abbezahlten. Ein Arzt, von dem sie nie den Namen erfahren hat, führte den Schwangerschaftsabbruch in der Wohnung am Küchentisch durch. Ein Risiko für alle, denn die Strafandrohung war hoch. Niemand durfte etwas davon erfahren.

Für das Recht auf Selbstbestimmung
In den 60-er Jahren engagierte sich Elisabeth Haidler gemeinsam mit den SPÖ-Frauen für das Recht auf Selbstbestimmung. „Wir haben Johanna Dohnal im Bezirk gehabt, wir waren eine tolle Frauengruppe und waren entschlossen, für die Rechte von Frauen zu kämpfen“, erzählt Elisabeth Haidler, die bis heute in der Penzinger Frauenorganisation engagiert ist.
Der Kampf um Selbstbestimmung war einer, der generell das Leben der Frauen verbessern wollte. Johanna Dohnal – für Generationen von Frauen ein wichtiges Vorbild – definierte den Anspruch auf ein neues Selbstbewusstsein: „Frauen treten nicht mehr als Bittstellerinnen auf, die still und demütig ihr Schicksal auf sich nehmen“. In allen Lebensbereichen wie bei der Arbeit, in den Familien, bei der Bildung, bei der Gesundheit müssen Frauen endlich zu ihrem Recht kommen. Irmtraut Karlsson, langjährige Frauengeschäftsführerin, ehemalige Bundesrätin und Nationalratsabgeordnete erinnert sich: „Für mich war das Wichtigste an der 68-er Bewegung, dass frau erkannte: Ich bin auch was wert und kann meinen eigenen Lebensstil verfolgen. Das war der große Aufbruch, der bis heute nachwirkt“.
1973 wurde die Fristenregelung unter Justizminister Christian Broda mit den Stimmen der Sozialdemokratie beschlossen. ÖVP und FPÖ waren dagegen und erhoben im Bundesrat Einspruch. Das Gesetz wurde von der SPÖ im Nationalrat mittels Beharrungsbeschluss 1974 durchgesetzt und ist seit 1975 in Kraft.

Raus aus dem Strafgesetzbuch
Der Widerstand von konservativer und reaktionärer Seite gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ist bis heute ein Anlass zur Sorge. Denn mit einer einfachen Mehrheit im Parlament kann das Gesetz wieder gekippt werden. Daher ist klar: Der Schwangerschaftsabbruch muss endlich raus aus dem Strafgesetzbuch, die Rechte von Frauen müssen endlich gesetzlich gesichert werden.

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