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Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit!

04.11.2024

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist in Österreich Gesetz. Um das Gesetz zu überprüfen, braucht es Klarheit.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist in Österreich Gesetz. Um das Gesetz zu überprüfen, braucht es Klarheit.

Um das Gehalt wird in Österreich ein großes Geheimnis gemacht. Daher ist es für Frauen schwer zu beurteilen, ob sie gerecht entlohnt werden. Dafür braucht es Lohntransparenz.

Island hat vorgezeigt, wie es gehen kann. Unternehmen müssen dort nachweisen, dass sie ihre Mitarbeiter*innen für gleichwertige Arbeit gleich bezahlen und alle drei Jahre hierfür ein Zertifikat erwerben. Was die Rechtsdurchsetzung erleichtert: Nicht die Arbeitnehmer*innen müssen beweisen, dass sie rein aufgrund ihres Geschlechtes schlechter bezahlt werden als Kolleg*innen, sondern die Arbeitgeber*innen müssen belegen, warum sie Mitarbeiter*innen unterschiedlich entlohnen.

In Europa hat Europaabgeordnete Evelyn Regner die EU-Lohntransparenzrichtlinie durchgesetzt. Bis spätestens 2026 werden Unternehmen in der EU verpflichtet, Informationen offenzulegen, mit denen Arbeitnehmer*innen ihre Gehälter vergleichen und Unterschiede aufdecken können.

Die Lohnunterschiede sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich, in Vorarlberg sind sie am größten, in Wien verhältnismäßig am niedrigsten.

Vorarlberg: 7. Oktober 2024, Lohnunterschied 23,4 %, 86 Tage gratis

Oberösterreich: 17. Oktober 2024, Lohnunterschied 20,7 %, 76 Tage gratis

Tirol: 21. Oktober 2024, Lohnunterschied 19,5 %, 72 Tage gratis

Salzburg: 24. Oktober 2024, Lohnunterschied 18,7 %, 69 Tage gratis

Steiermark: 25. Oktober 2024, Lohnunterschied 18,5 %, 68 Tage gratis

Kärnten: 30. Oktober 2024, Lohnunterschied 17,2 %, 63 Tage gratis

Niederösterreich: 31. Oktober 2024, Lohnunterschied 16,8 %, 62 Tage gratis

Burgenland: 5. November 2024, Lohnunterschied 15,6 %, 57 Tage gratis

Wien: 22. November 2024, Lohnunterschied 10,8 %, 40 Tage gratis