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Gleichberechtigung vorantreiben
© Astrid Knie

SPÖ begrüßt Urteil des EuGHs

18.01.2024

In einem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass Frauen aus Drittstaaten wegen häuslicher oder anderweitiger Gewalt Schutz in der EU erhalten können. SPÖ-Frauensprecherin und stv. Klubvorsitzende Eva-Maria Holzleitner begrüßt diese Entscheidung: „Der EuGH hat hier ein wichtiges Urteil im Sinne der Istanbul Konvention getroffen. Frauen können so künftig vor Leid und Gewalt flüchten und in der EU Schutz finden.“

In einem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass Frauen aus Drittstaaten wegen häuslicher oder anderweitiger Gewalt Schutz in der EU erhalten können. SPÖ-Frauensprecherin und stv. Klubvorsitzende Eva-Maria Holzleitner begrüßt diese Entscheidung: „Der EuGH hat hier ein wichtiges Urteil im Sinne der Istanbul Konvention getroffen. Frauen können so künftig vor Leid und Gewalt flüchten und in der EU Schutz finden.“

Gewaltschutz sei allumfassend zu denken, hält Holzleitner fest: „Jede Frau, die in einer gewaltsamen Beziehung leben muss, ist eine zu viel – ganz gleich in welchem Land sie lebt. Wir müssen Gewaltschutz daher international sehen und Frauen den Schutz, den sie brauchen, gewähren und ihnen Auswege aus Gewalt ermöglichen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zeigt, dass Betroffene in ihren leider oft schlimmen Lebensrealitäten ernst genommen werden und eröffnet ihnen nun endlich neue Möglichkeiten, um diesen zu entkommen.“

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