„Endlich kommt die Regierung unserer Forderung nach und schützt schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder besser“, sind SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek und SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum erfreut, dass heute im Sozialausschuss ein entsprechender Antrag beschlossen wird. Somit werden Schwangere, wenn sie in Berufen mit Körperkontakt arbeiten, ab Mitte Dezember ein Recht auf Freistellung haben, wenn ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. „Das ist dringend notwendig, da man jetzt weiß, dass für Frauen nach dem dritten Schwangerschaftsmonat eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Corona-Krankheitsverlauf besteht. Dieses Risiko ist für die Frauen unzumutbar und unverantwortlich“, so Heinisch-Hosek.
Nussbaum fügt hinzu, dass es „viele verzweifelte schwangere Arbeitnehmerinnen gibt, weil sie sich Sorgen um ihre Gesundheit und die des ungeborenen Kindes machen. Frauen in Berufen mit Körperkontakt, wie etwa Friseurinnen, Kindergärtnerinnen oder Masseurinnen sind einem erhöhten Risiko der Ansteckung ausgesetzt. Die Regierung ist somit in der Verantwortung, diese Frauen zu schützen. Daher ist das ein überfälliger Schritt und gut, dass wir das heute beschließen.“