Bei einem öffentlichen Hearing im Gleichbehandlungsausschuss bekräftigte heute SPÖ-Frauensprecherin und Ausschussvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek die Unterstützung der SPÖ für die Inhalte des Begehrens, wie Einkommensgerechtigkeit, die bessere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, Armutsbekämpfung, Frauengesundheit und Entscheidungsfreiheit von Frauen über ihren Körper.
Die Forderungen des Frauenvolksbegehrens, das von fast 500.000 Menschen unterschrieben wurde, wurden heute in einer ersten Sitzung im Gleichbehandlungsausschuss mit den OrganisatorInnen des Volksbegehrens und ExpertInnen in einem öffentlichen Hearing beraten. Die SPÖ hat zu einer Reihe von Forderungen wie Anrechnung der Karenz, Rechtsanspruch auf den Papa-Monat, Einkommenstransparenz und Unterhaltsgarantie schon konkrete Gesetzesanträge auf den Tisch gelegt. Gefordert seien jetzt die Regierungsparteien und natürlich die Frauenministerin.
Heinisch-Hosek erinnerte daran, dass es zur vollen Anrechnung der Karenz für Vorrückungen, Urlaubsanspruch etc. eigentlich Zusagen der Regierung für die Umsetzung gibt – ebenso zum Papa-Monat und zu einer Unterhaltsgarantie für Alleinerziehende, die Bundeskanzler Kurz im Wahlkampf noch versprochen hatte. „Machen wir endlich Nägel mit Köpfen – es muss Schluss sein damit, dass die Anliegen von Frauen in der Schublade verschwinden oder auf die lange Bank geschoben werden“, so die SPÖ-Frauensprecherin. Sie appellierte an die Frauenpolitikerinnen aller Parteien, zumindest einzelne Forderungen des Volksbegehrens gemeinsam umzusetzen.
Auch die ExpertInnen in den heutigen Beratungen untermauerten die Anliegen des Frauenvolksbegehrens mit Zahlen. So wies etwa Ingrid Moritz von der Arbeiterkammer auf die noch bestehende große Lohnschere hin, machte aber auch deutlich, dass es durchaus möglich sei, durch politische Maßnahmen Verbesserungen zu erreichen. So haben etwa das einkommensabhängige Kindergeld – und damit kürzere Karenzzeiten – oder Maßnahmen zur Gehaltstransparenz die Lohnschere verkleinert. Hier müsse man weitertun – etwa mit besseren Einkommensberichten und mehr Verbindlichkeit für Unternehmen.
ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann verwies auf die Probleme des großen Anteils von Teilzeitbeschäftigung, die zur Lohnkluft, niedrigeren Pensionen und Altersarmut beiträgt. Wenn aber nur zwei Prozent der Kindergärten außerhalb Wiens aufgrund der Öffnungszeiten Vollzeitarbeit ermöglichen, sei klar, wo angesetzt werden muss.
Die Genderforscherin Marion Guerrero thematisierte die hohe Armutsgefährdung von Alleinerzieherinnen und forderte eine staatliche Unterhaltsgarantie, die freilich den Unterhaltsschuldner nicht aus seiner Verpflichtung entlassen soll. Die Ökonomin und Politologin Gabriele Michalitsch von der Uni Wien, ebenfalls als Expertin geladen, machte sich in ihrem Statement für eine Frauenquote in der Privatwirtschaft stark.
Heinisch-Hosek nahm die Beratungen auch zum Anlass, den InitiatorInnen des Frauenvolksbegehrens für ihren ehrenamtlichen Einsatz zu danken. Enttäuscht zeigte sie sich, dass die Regierungsfraktionen nur zu zwei Sitzungen bereit waren, in denen heute fünf Themenkomplexe und im März vier Themenkomplexe mit großem Zeitdruck behandelt werden müssen. „Beim ersten Frauenvolksbegehren 1997 konnten die Forderungen in neun Sitzungen ausführlich diskutiert werden“, erinnerte sie.