Verfassungskonforme Reparatur des Studienbeitragserlasses rasch beschließen =
Wien (OTS/SK) – Die SPÖ hat einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, mit der die drohenden Studiengebühren für Berufstätige ab nächstem Wintersemester verhindert werden können. Hintergrund ist die Aufhebung des derzeit gültigen Gesetzesteils im Universitätsgesetz durch den VfGH wegen Ungleichbehandlung von selbständig und unselbständig erwerbstätigen StudentInnen. Wird die aktuelle Regelung nicht repariert, läuft sie aus und geschätzte 25.000 bis 30.000 Studierende müssten ab nächstem Herbst Studiengebühren zahlen. „Das wollen wir verhindern“, sagt SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl und bringt den Antrag heute im Nationalrat ein. ****
„Es ist nicht einzusehen, warum Berufstätige, die arbeiten, Steuern zahlen und wegen ihrer Erwerbstätigkeit nicht in Mindestzeit studieren können, bestraft werden“, so die Wissenschaftssprecherin der SPÖ. Die SPÖ-Gesetzesinitiative entspricht inhaltlich dem, was auch die Österreichische HochschülerInnenschaft vorgeschlagen hat und orientiert sich auch am Spruch des Verfassungsgerichtshofs.
Der SPÖ-Reparaturvorschlag sieht nun vor, dass die Mindestverdienstgrenze sowie der Einkommensbegriff des Einkommenssteuerrechts beibehalten werden. Auch das Abstellen auf das Kalenderjahr soll bleiben wie in der jetzigen Regelung. Um eine Ungleichbehandlung zwischen selbständig und unselbständig Erwerbstätigen zu verhindern, wird der Verlustausgleich ausgeschlossen und werden Betriebsausgaben und Werbungskosten in diesem Fall nicht angerechnet. Damit wird verhindert, dass selbständig tätige Studierende trotz eines zeitlich hohen Aufwands für ihre Berufstätigkeit unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen und dann Studiengebühren zahlen müssten. Inkrafttreten soll die Novelle mit 1. Juli 2018 und damit rechtzeitig mit Auslaufen der alten Regelung.
SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl fordert, dass ÖVP und FPÖ im nächsten Wissenschaftsausschuss bzw. dann im Plenum der Regelung zuzustimmen. „Auch aufgrund von Vorlaufzeiten braucht es eine rasche, verfassungskonforme Lösung. Leider ist das ÖVP-Wissenschaftsministerium bisher untätig geblieben. Es wird sich zeigen, ob ÖVP und FPÖ die Regelung bewusst auslaufen lassen und den Weg in Richtung allgemeine Studiengebühren einschlagen“, sagt Kuntzl.
Zum Hintergrund: Bisher mussten erwerbstätige Studierende, die die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester überschritten haben, keine Studiengebühren zahlen, wenn sie mit Hilfe des Einkommensteuerbescheides nachweisen konnten, dass sie zumindest den 14-fachen Betrag der Geringfügigkeitsgrenze verdienen (zuletzt 5.820 Euro jährlich). Laut Verfassungsgerichtshof ist diese Regelung gleichheitswidrig, da bei selbständig tätigen Studierenden ein positives oder negatives Jahresergebnis als „Gewinn“ herangezogen wird, diese jedoch nichts über den zeitlichen Aufwand ihrer Erwerbstätigkeit aussagt. Diese Regelung soll mit Juni 2018 auslaufen. Kommt es zu keiner Reparatur, müssten 25.000 bis 30.000 Studierende ab Herbst Studiengebühren zahlen. (Schluss) sc/ah/mp
Service: Der Initiativantrag der SPÖ: https://tinyurl.com/ya6u6wjx