Es sind ja oft ganz einfache Begriffe, hinter denen sich viel Komplexität verbirgt. »Atypische Arbeitsverhältnisse« ist ein solcher. Klingt harmlos, ist es aber ganz und gar nicht. Es gilt, achtsam zu sein und ArbeitnehmerInnen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Wer Teilzeit arbeitet, muss leichter auf mehr Stunden oder in die Vollzeit wechseln können. Wenn mehr Arbeit im Betrieb anfällt, braucht es einen Rechtsanspruch darauf. Schluss mit der ungerechten Bezahlung bei den Überstunden. Wir fordern Überstundenzuschläge auch bei Teilzeit von 50 Prozent.
Daher der Plan:
Die vielen seit langem bestehenden, aber auch neuen Formen von prekären Arbeitsverhältnissen dürfen nicht im rechtsfreien Raum verbleiben. Auch für Crowdwork, Teilzeitarbeit und Praktika muss es Regeln geben, die (junge) Menschen davor schützen, als »Billigsdorfer-ArbeiterInnen« ausgenutzt zu werden.
Weiterlesen im Wahlprogramm zum Thema atypische Beschäftigungsverhältnisse:
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Wahlprogramm atypische Beschäftigung