SPÖ-Familiensprecherin Edith Sack und Frauenlandesrätin Verena Dunst
Der Fall einer Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Eisenstadt, die wegen der Pflege ihrer an Krebs erkrankten Mutter schwere Verluste beim Kinderbetreuungsgeld hinnehmen musste, zeige dringenden Reparaturbedarf bei der geltenden Rechtslage auf. Das sagen SPÖ-Frauenlandesrätin Verena Dunst und SPÖ-Frauen- und Familiensprecherin LAbg. Edith Sack zum von der AK Burgenland aufgezeigten Problem. „Die zuständige Familienministerin Karmasin muss handeln. Derartige Härten sind für Familien unzumutbar – noch dazu, wenn zuvor lange ins System einbezahlt wurde“, so Edith Sack.
Laut AK hat die betroffene Frau, die zuvor vollzeitberufstätig war, sechs Wochen Familienhospizkarenz in Anspruch genommen, um ihre Mutter bis zu deren Ableben zu pflegen. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits schwanger und wollte dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragen. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt, weil die rechtlich vorgesehen 182 Tage Erwerbstätigkeit vor dem Mutterschutz durch die sechswöchige Pflegeverpflichtung zu lange unterbrochen waren.
„Die Frau verliert 50 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes, weil sie statt 2.000 Euro monatlich nur 1.000 Euro bekommt. Dieser Fall zeigt deutlich, dass der Zugang zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld überzogen hart gestaltet ist. Dass jemand, der seine Mutter pflegt oder vielleicht selbst länger als erlaubt im Krankenstand ist, beim Kinderbetreuungsgeld ‚bestraft‘ wird, ist zutiefst ungerecht“, kritisieren die SPÖ-Mandatarinnen Dunst und Sack.
Familienministerin Karmasin wisse über diese Härten Bescheid, habe aber bislang keine Bereitschaft gezeigt, das Kinderbetreuungsgeldgesetz zu novellieren. Die SPÖ Burgenland unterstütze die Forderung der AK Burgenland nach einer Gesetzesänderung und werde auch selbst zusätzliche Initiativen starten, kündigt Edith Sack an.