SPÖ-Antrag im Innsbrucker Gemeinderat zu Änderungen bei Berücksichtigung Unterhaltsleistungen eingebracht.
Unterhaltsleistungen für im gemeinsamen Haushalt mit der oder dem BeihilfenwerberIn lebende Kinder sollen bei der Berechnung des Einkommens nicht mehr berücksichtigt werden. Dieses Ziel zur gerechteren Gestaltung der Richtlinien für die Mietzinsbeihilfe hat ein von GRin Selma Yildirim in den Innsbrucker Gemeinderat eingebrachter Antrag.
Derzeit werden Leistungen für Kindesunterhalt also dem Einkommen jenes Elternteils zugeschlagen, bei dem das Kind wohnt. Umgekehrt werden Zahlungen für Kindesunterhalt dem Einkommen des Geldunterhaltspflichtigen abgezogen.
„Jener Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erbringt seinen Unterhalt gegenüber dem Kind durch Betreuung, unentgeltliche Wohnungsmöglichkeit etc. Das bleibt bei der Feststellung des Beihilfenanspruches unberücksichtigt. Der Elternteil, der den Geldunterhalt leistet, wird durch die Richtlinien bevorzugt, derjenige, der die Erziehung des Kindes maßgeblich übernimmt, entsprechend benachteiligt“, schildert Yildirim den Hintergrund.
Die Bürgermeisterin wird daher ersucht, in Kontakt mit dem Land zu treten, mit dem Ziel die Richtlinien zur Mietzinsbeihilfe dahingehend abzuändern.