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Gusenbauer-Jäger: 175 Mio. Euro Investitionsprämie bringt kräftigen Impuls für alle österreichischen Gemeinden

Noch im laufenden Jahr startet ein neues Investitionsförderprogramm für die Gemeinden, das für heuer und das kommende Jahr in Summe 175 Mio. Euro an Bundesmitteln vorsieht.

Die Regierung hat heute die gesetzliche Grundlage dafür, das Bundesgesetz zur Förderung von kommunalen Investitionen (Kommunalinvestitionsgesetz), beschlossen. Marianne Gusenbauer-Jäger, SPÖ-Sprecherin für kommunalpolitische Angelegenheiten betont: "Die Investitionsprämie wird allen Gemeinden helfen, zusätzliche Projekte zu verwirklichen." Sie erwartet sich davon einen "kräftigen wirtschaftlichen Impuls in allen österreichischen Regionen, Aufträge für die KMUs und Arbeitsplätze für die Menschen".

Jede Gemeinde bekommt einen eigenen Prämientopf, den sie zur Mitfinanzierung für Neubau oder Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten bis hin zu Leitungs- und Verkehrsinfrastruktur nutzen kann, erläutert die Abgeordnete. "Wir erreichen damit einen doppelten Nutzen. Die Gemeinden können notwendige Bauvorhaben mit der Hilfe des Bundes vorziehen, und die Aufträge helfen unmittelbar der regionalen Wirtschaft. So sichern wir Arbeitsplätze in den Regionen."

Es werden insgesamt 175 Millionen Euro für heuer und 2018 zur Verfügung gestellt. Jede Gemeinde bekommt einen eigenen Prämientopf, den sie durch Investitionsprojekte ausschöpfen kann (Schlüssel: 50% abgestufter Bevölkerungsschlüssel, 50% Bevölkerungszahl).

Gefördert werden 25 Prozent von zusätzlichen Investitionen bis zu einer maximalen Höhe von zwei Mio. Euro (bezogen auf das Investitionsprojekt). Damit wird in Summe ein Projektvolumen von 700 Mio. Euro realisiert. Zusätzlich heißt, dass keine Projekte gefördert werden, die zum 31.12.2016 schon budgetiert waren und/oder wo bereits mit dem Bau begonnen wurde (Mitnahmeeffekte vermeiden). Nicht ausgeschöpfte Beträge fließen in einen „Strukturfonds“.

Förderbar sind im Wesentlichen Investitionen in die Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Sportstätten, bauliche Maßnahmen für die Barrierefreiheit, in den öffentlichen Verkehr und in den sozialen Wohnbau.