Lesen Sie hier über Neuerungen, die im Jahr 2017 frauenpolitisch relevant sind.
Kinderbetreuungsgeldkonto gilt ab 1.3.2017
Das Konto bringt mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern. Das Kinderbetreuungsgeld hat ein jährliches Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro, durch die Reform wurden die finanziellen Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben. So ist sichergestellt, dass Mütter und Väter eine einheitlichere Gesamtsumme erhalten (bis zu€16.449), unabhängig davon, wie lange sie Kinderbetreuungsgeld beziehen. Künftig verschmelzen die vier Pauschalvarianten in ein flexibles Konto, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt auch weiterhin bestehen.
Durch eine flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen, können Familien nun ganz individuell die für sie ideale Kinderbetreuungsgeldvariante erstellen.
Familienzeit/Papamonat kann in Zukunft zwischen 28 und 31 Tagen konsumiert werden (statt wie ursprünglich geplant nur strikt 31 Tage), und das in einem Zeitraum innerhalb von 91 Tagen (statt 61) nach der Geburt. Während dieser Zeit besteht die volle Kranken- und Pensionsversicherung. Erstmals gibt es damit für die Privatwirtschaft und den Öffentlichen Dienst einen bezahlten Papa- bzw. Babymonat. In den ersten 3 Monaten nach der Geburt kann der Vater sich für 4 Wochen vom Arbeitgeber freistellen
lassen, um diese wichtige Zeit mit seiner Familie verbringen zu können. Dafür gibt es €700.-, das gilt für alle Familienformen.
Der PartnerInnenschaftsbonus in Höhe von zusätzlich 1.000 Euro sollen Eltern abrufen können, wenn sie sich also 50:50 oder zumindest 60:40 aufteilen. Anhebung der
Mindestpension bei langer Versicherungsdauer
Die Anhebung der Mindestpensionen bei langer Versicherungsdauer kommt Frauen in hohem Maße zu Gute. In Österreich arbeitet beinahe jede zweite Frau Teilzeit. Das bedeutet, dass viele Frauen später von ihrer Pension nicht leben können. Die Pensionsreform sieht nun eine wichtige Verbesserung vor.
- Wer dreißig Beitragsjahre aufweisen kann, wird künftig mindestens 1.000 Euro (derzeit rund 883 Euro) erhalten
100 Euro Einmalzahlung bei Pensionen unterstützt vor allem Frauen
Da weibliche Pensionistinnen in hohem Maße die kleinen Pensionen haben, unterstützt die 100 Euro Einmalzahlung vor allem Frauen, die davon überproportional profitieren.
Automatische Auszahlung der Negativsteuer bei lohnsteuerfreien Pensionen unterstützt vor allem Frauen
Da weibliche Pensionistinnen in hohem Maße die kleinen Pensionen haben, unterstützt die automatische Auszahlung der Negativsteuer/Steuergutschrift von 110 Euro/Jahr vor allem die Frauen.
Prozess zur Erstellung von Behandlungs-Leitlinien für intersexuelle Menschen startet 2017
Intersexuelle Personen sind Menschen, die mit uneindeutigen körperlichen geschlechtlichen Merkmalen geboren wurden.
In der Vergangenheit wurden Intersex-Personen nicht selten pathologisiert. Geschlechtsanpassende Operationen – auch im Kindes- und Kleinkindalter – sollten Intersex-Personen optisch einem der zwei Normgeschlechter „Mann“ und „Frau“ zuordnen. Rein ästhetische geschlechtsanpassende Operationen an Kindern sind heute zwar verboten, aber einheitliche Standards zur Behandlung von intersexuellen
Menschen gibt es derzeit nicht. Das soll sich nun ändern. Eine Erstellung von entsprechenden Leitlinien gemeinsam mit ärztlichen Fachgesellschaften und Intersexuellen-Organisationen wird Anfang 2017 in Angriff genommen.
Ausbau der Ganztagsschulen unterstützt die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie
Der Ausbau der Ganztagsschulen und die Förderung außerschulischer Betreuungsangebote während der Ferienzeiten an den Standorten ab 2017 ist eine wichtige Maßnahme um Beruf und Familie zu vereinbaren.
750 Mio. wurden für den Ausbau der Ganztagsschulen vereinbart, davon 500 für den reinen Ausbau von Ganztagschulplätzen. 250 Mio. sind für eine Attraktivierung des bestehenden Angebots gedacht. Aus diesem Topf soll auch die Betreuung an Schulstandorten in den Ferien gefördert werden – eine wichtige Verbesserung für berufstätige Eltern.
Dienstrechtsnovelle im Öffentlichen Dienst bringt Verbesserungen
für ZeugInnen in Disziplinarverfahren
Bisher war es so, dass nur minderjährige ZeugInnen (Opfer) die Möglichkeit hatten, bei Vernehmungen im Rahmen des Verfahrens nicht persönlich zu erscheinen, sondern audiovisuell einvernommen zu werden. Dies wird nun auf alle ZeugInnen ausgeweitet.
Die Neuerung bezieht sich vor allem auf Disziplinarverfahren, die sich mit sexueller Belästigung auseinandersetzen.
Auch wenn glücklicherweise nicht sehr viele Verfahren zu führen sind, bedeutet die heutige Änderung eine Erleichterung für alle Menschen, die ihrem Peininger nun nicht mehr von Angesicht zu Angesicht im Verfahren gegenübersitzen müssen.
Gleichstellung für homosexuelle Paare wird vorangetrieben
Künftig können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene PartnerInnenschaft auch am Standesamt schließen und einen gemeinsamen Familiennamen (statt des diskriminierenden Nachnamens) tragen.
Sternenkinder können unbürokratisch beurkundet werden
Kinder, die vor der Geburt sterben und unter 500 Gramm wiegen (rechtlich sogenannte „Fehlgeburten“) können im Personenstandseintrag der Mutter miteintragen werden. Neu geschaffen wurde auch die Möglichkeit einer freiwilligen und unbürokratischen Beurkundung. Mit diesem Passus wurde sichergestellt, dass die Fristenregelung dadurch nicht aufgeweicht werden kann.
Erhöhung des Frauenbudgets
Für 2017 gelang zumindest eine mäßige Erhöhung des Budgets für das Frauenressort. Dieses wird um 500.000 Euro, also rund 5 Prozent, erhöht. Mit etwas über 10 Millionen Euro ist das Budget des Frauenressorts ohnehin vergleichsweise gering und wird zu 90 Prozent für Frauenberatungsstellen und die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Gewaltschutz aufgewendet. Mit der Erhöhung gibt es nun mehr finanziellen Spielraum, u.a. für Beratung, Bewusstseinskampagnen oder Informationen über Angebote des Ressorts, wie etwa die Frauennotrufe.