Oberhauser, Stöger, Ministerrat

Oberhauser/Stöger: Wiedereingliederungsgesetz ermöglicht sanften Wiedereinstieg nach langem Krankenstand

Sozial- und gesundheitspolitisches Kernstück des Pensionsgipfels im Ministerrat beschlossen

Nach den Beschlüssen der vergangenen Woche – Stichwort Anhebung Mindestpension und bessere Rehabilitation – wurde heute, Dienstag, im Ministerrat ein weiteres aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht besonders wichtiges Kernstück der Pensionsgipfel-Ergebnisse von März verabschiedet: das beschlossene „Wiedereingliederungsteilzeitgesetz“ ermöglicht Personen nach langem Krankenstand den schrittweisen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben. Für Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser ist dieses Gesetz ein „großer Erfolg, den das Sozial- und das Gesundheitsministerium zusammen mit den Sozialpartnern erreicht haben.“

Sozialminister Alois Stöger hob das gemeinsame Ziel hervor: „Wir wollen, dass die Menschen gesund arbeiten und gesund ihre Pension genießen können. Das bereits beschlossene Reha-Paket und das Wiedereingliederungsgesetz sollen dazu einen Beitrag leisten.“

Das Gesetz schafft die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen dafür, dass Menschen, die über einen längeren Zeitraum (mind. 6 Wochen) im Krankenstand waren durch die vorübergehende Reduktion der Normalarbeitszeit „sanft“ in das Berufsleben wiedereinsteigen können. Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Personen neben dem aliquot zustehenden Entgelt für die Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit eine Geldleistung der Krankenversicherung erhalten, nämlich das Wiedereingliederungsgeld. Da die Summe aus Teilentgelt und Wiedereingliederungsgeld höher ist als das im Krankenstand bezogene Krankengeld, besteht auch ein finanzieller Anreiz für den Abschluss einer Wiedereingliederungsteilzeit und den Wiedereinstieg in das Berufsleben.

„Diese Maßnahmen ermöglichen eine Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und einer geeigneten Reintegration in den Arbeitsmarkt. Das schafft eine win-win-Situation für ArbeitnehmerInnen und die ArbeitgeberInnen“, so Sozialminister Stöger.

Oberhauser betont, dass es dabei keinesfalls um einen „Teilzeitkrankenstand“ gehe. „Personen, die Grippe haben oder sich ein Bein gebrochen haben, sollen sich natürlich weiterhin auskurieren. Doch für Personen, die länger im Krankenstand waren – beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Krebserkrankung – ist es oftmals besser, zunächst weniger Stunden zu arbeiten und das Pensum langsam zu steigern, als gleich wieder voll einzusteigen“, sagt Oberhauser. (Schluss)