Personenstandseintrag für „Sternenkinder“ soll Eltern bei Bewältigung der Trauer helfen
Mit dem heute, Dienstag, beschlossenen Gesetzesentwurf für ein Deregulierungs- und Anpassungsgesetz werden langjährige Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren beseitigt. Für Gesundheits- und Frauenministerin Sabine Oberhauser ist das ein „erfreulicher und schon lange überfälliger Schritt in Richtung Gleichstellung homosexueller Paare“. Künftig können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft auch am Standesamt schließen und einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Der Abbau dieser Diskriminierungen war eine langjährige Forderung der Frauenministerin. „Der nächste Schritt, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, muss nun rasch folgen“, so Oberhauser.
Im selben Gesetzespaket wurde ein lang gehegter Wunsch von Eltern sogenannter „Sternenkinder“ erfüllt. Sie können nun auch Kinder, die vor der Geburt sterben und unter 500 Gramm wiegen (rechtlich sogenannte „Fehlgeburten“) im Personenstandseintrag der Mutter miteintragen lassen. Neu geschaffen wurde auch die Möglichkeit einer freiwilligen und unbürokratischen Beurkundung. Oberhauser zeigt sich erfreut, dass sich die Regierung auf diese Maßnahme geeinigt hat, die betroffenen Eltern bei der Bewältigung ihrer Trauer über das verstorbene Kind helfen soll.