Sternenkinder, BMGF, Gesellschaft

Oberhauser fordert freiwillige, unbürokratische Beurkundung für Sternenkinder

Länder sollen bei Vorliegen einer solchen Bescheinigung Einzelbestattungen ermöglichen

Eine freiwillige, unbürokratische Beurkundung für “Sternenkinder” – das sind Kinder, die tot zur Welt kommen und unter 500 Gramm wiegen – fordert Frauenministerin Sabine Oberhauser.

“Gemeinsam mit unseren Nationalratsabgeordneten habe ich mich schon seit Jahren dafür eingesetzt, dass Eltern von Sternenkindern eine offizielle Bestätigung anfordern können. Denn es kann für die Trauerarbeit der Eltern sehr wichtig sein, dass ihr Kind etwa einen Vornamen und einen Familiennamen hat”, so Oberhauser.

Der Vorschlag einer unbürokratischen Bescheinigung statt einer Eintragung ins Personenstandsregister ist in Deutschland bereits geltendes Recht. “Dieses Modell wurde auch in einem überparteilichen parlamentarischen Entschließungsantrag vor zwei Jahren als positives Beispiel angeführt. Ich appelliere an die ÖVP, die Umsetzung dieses Vorschlags nicht zu blockieren und den Eltern von Sternenkindern diese unkomplizierte Möglichkeit nicht vorzuenthalten”, sagt die Ministerin.

Eltern von Sternenkindern geht es vor allem auch darum, dass ihr Kind angemessen bestattet werden kann – in einem Einzelgrab. Bestattungen sind allerdings Landessache. Daher müsse nun verstärkt mit den Landesregierungen geredet werden. „Der Wunsch von Eltern nach einer individuellen Beerdigung ist sehr nachvollziehbar. Wer eine Bescheinigung gemäß unserem Vorschlag erhält, soll auch Anspruch auf eine Einzelbestattung haben. Dafür müssen wir uns jetzt bei den Ländern einsetzen. Die ÖVP ist herzlich eingeladen, hier ebenfalls Druck zu machen“, sagt Oberhauser.

Kinder, die erst kurz nach der Geburt sterben (rechtlich: Lebendgeburten) oder die bei der Geburt über 500 Gramm wiegen (rechtlich: Totgeburten), sollen auch weiterhin unverändert ins Personenstandsregister eingetragen werden. Bescheinigungen soll es für totgeborene und unter 500 Gramm schwere Föten (rechtlich: Fehlgeburten) geben.