267 Abgeordnete stimmten in erster Lesung für das umstrittene Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche nur noch bei Lebensgefahr zulässt. Bei Verstößen drohen fünf Jahre Haft.
Bisher konnten Polinnen in drei Fällen abtreiben: Im Falle einer bedrohung für Leib und Leben der Mutter, einer festgestellten irreversiblen Schädigung des Embryos und bei einer durch Vergewaltigung oder Inzest herbeigeführten Schwangerschaft.
Bisher wurden illegale Abtreigungen mit zwei Jahren Gefängnis bestraft. Das wurde auf fünf Jahre ausgeweitet.