Öffnung der Ehe nächster logischer Schritt
Trotz der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche im Jahr 2009 war es gleichgeschlechtlichen Paaren bisher nicht möglich, eine Zeremonie am Standesamt abzuhalten.
„Es war höchste Zeit, diese Benachteiligung endlich zu beseitigen. Ich bin froh, dass der Koalitionspartner hier unseren langjährigen Forderungen gefolgt ist“, kommentiert Frauenministerin Sabine Oberhauser den gestern bekannt gewordenen Gesetzesentwurf des Familienministeriums. Auch im Namensrecht sollen laut Entwurf die Unterschiede zur Ehe beseitigt werden: Eingetragene PartnerInnen dürfen künftig ebenfalls einen „Familiennamen“ statt eines „Nachnamens“ führen und werden damit auch auf dem Papier eine Familie. „Der nächste logische Schritt ist jetzt die Öffnung der Ehe,“ so Oberhauser abschließend.