In der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz sind wieder frauenpolitisch relevante Punkte enthalten, die eine weitere Verbesserung unserer Gewaltschutzgesetze bedeuten.
Die Änderungen kurz umrissen:
• Ausweitung der Betretungsverbote – künftig kann ein Betretungsverbot zugunsten unmündiger Personen über Orte wie Schule, Kindergärten etc. erlassen werden, auch wenn kein Betretungsverbot über die Wohnung besteht (bisher gekoppelt)
o ist wichtig, wenn Frauen und Kinder zb. in Schutzeinrichtungen (Frauenhäusern) leben und damit kein Betretungsverbot in der Wohnung verhängt ist
o § 38a SPG Abs 1
• „Normverdeutlichungsgespräche“ für Gefährder (zB im Bereich häusliche Gewalt) sollen nicht mehr freiwillig sein, sondern unter bestimmten Umständen verpflichtend stattfinden
o Ein „Normverdeutlichungsgespräch“ bedeutet, dass einem Gefährder von geschulten BeamtInnen vor Augen geführt wird, was für Konsequenzen es für ihn hätte, wenn wer wieder straffällig würde
o Bisher waren diese Gespräche freiwillig
o Nach Verhandlungen mit dem Frauenministerium sind nun auch Verwaltungsstrafen nach § 84 SPG vorgesehen, falls der Gefährder nicht zum Gespräch erscheint
o §38a Abs 6a