Yildirim: „Kinderbetreuungsgeldkonto bringt mehr Partnerschaftlichkeit und Papamonat“

Heute im Ministerrat beschlossen. Wesentliche Forderungen der SPÖ-Frauen werden umgesetzt.

„Das Kinderbetreuungsgeldkonto bringt uns ein Stück weiter in Richtung eines zeitgemäßen Familienbildes. Ein wichtiger Erfolg der SPÖ-Frauen für junge Eltern und solche, die es noch werden“, freut sich die Tiroler Landesfrauenvorsitzende Selma Yildirim über den heutigen Beschluss im Ministerrat, der Vereinfachungen und Verbesserungen bringen wird. Im Frühjahr des kommenden Jahres soll das Gesetz in Kraft treten.

„Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat sehr gut verhandelt und so wird künftig der partnerschaftlichen Aufteilung mehr Gewicht verliehen und endlich auch ein Papamonat eingeführt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird gestärkt und Alleinerziehende entlastet“, schildert Yildirim.

Beim Kinderbetreuungsgeldkonto steht jedem Kind die gleiche Summe zu. Ob die 15.449,- Euro in 15 oder bis zu 35 Monaten bezogen werden, können Familien frei entscheiden. Eine einmalige Änderung der Bezugsdauer ist möglich. Die SPÖ-Frauen unterstützen eine kurze Bezugsdauer, da diese den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert. Wer eine kurze Laufzeit wählt, soll in Zukunft mehr Geld monatlich abrufen können als bisher.

„Der Papa- bzw. Babymonat mit voller Kranken- und Pensionsversicherung ist ein wichtiger Fortschritt. Eltern können die ersten Wochen gemeinsam verbringen. Auch Regenbogenfamilien bekommen dafür 700,- Euro“, so Yildirim. Der Kündigungsschutz wird über das Gleichbehandlungsgesetz gewährleistet, auf das im Gesetz verwiesen wird.

„Da der Großteil der Erziehungsarbeit von den Frauen erledigt wird, sind uns Anreize zu mehr Partnerschaftlichkeit wichtig. Für Väter künftig ein höherer Anteil von 20% reserviert. Bei einer Aufteilung von zumindest 40:60 gibt es einen Bonus von 1000,- Euro. Außerdem werden die Voraussetzungen für Zusatzbezugmonate für Alleinerziehende gelockert. Die Zuverdienstgrenze wurde angehoben und künftig können Alleinerziehende drei (bisher nur zwei) Monate länger Kinderbetreuungsgeld beziehen“, erläutert Yildirim.