Frauenpensionsalter

  • Eine Anhebung des Frauenpensionsalters ist bereits beschlossen. Ab 2024 steigt das Frauenpensionsalter schrittweise an. Mit 2033 werden alle Frauen bis 65 arbeiten.
  • Die im Bundesverfassungsgesetz 1992 beschlossene schrittweise Angleichung der Pensionsantrittsalter sollte einhergehen mit der Beseitigung von Ungleichheiten im Erwerbsleben.  Zu diesem Zweck wurde gleichzeitig ein Gleichbehandlungspaket im Parlament beschlossen. Diese dort vorgesehene stufenweise Beseitigung der rechtlichen und ökonomischen Diskriminierungen von Frauen ist jedoch noch längst nicht abgeschlossen
  • Vorher ist es – aus Sicht der Frauen – aus vielen Gründen nicht angebracht, über ein höheres Pensionsantrittsalter zu reden:

    • Die Gehaltsschere ist nach wie vor riesengroß, Frauen verdienen um ein Viertel weniger als Männer
    • Frauen sind armutsgefährdeter
    • Frauen erledigen 2/3 der unbezahlten Arbeit
    • Sie erledigen auch 2/3 der Pflege von angehörigen Menschen
    • Nach wie vor ist nur ein Bruchteil von Entscheidungspositionen in Frauenhand
  • Die vorzeitige Anhebung wäre eine Maßnahme, die völlig an der Lebenswirklichkeit von älteren Frauen am Arbeitsmarkt vorbeigeht.


ZAHLEN, DATEN, FAKTEN ZUM FRAUENPENSIONSANTRITT – Alterspension (kurz)

  •  Von allen Frauen, die in Pension gehen, tun dies 29,7% aus der Erwerbslosigkeit heraus (Oktober 2014)
  •  Gegenwärtig sind rund 34.000 Frauen, die älter als 50 sind, arbeitslos. Das sind um 15% mehr als im Jahr 2014. (AMS-Zahlen Februar 2014/2015)
  •  Durchschnittliches Pensionsantrittsalter 2014 der Männer: 60,8 Jahre (gesetzliches Pensionsantrittsalter: 65)
  •  Durchschnittliches Pensionsantrittsalter 2013 der Frauen: 58,6 Jahre (gesetzliches Pensionsantrittsalter: 60)
  •  Durchschnittsalterspension 2014 der Männer: 1.529 Euro (2013:1.500 Euro +29 Euro)
  •  Durchschnittsalterspension 2014 der Frauen: 922 Euro (2013: 899 Euro; +23 Euro)

 

Frauenpensionen: Zahlen, Daten, Fakten –  Alterspension (lang)

Rund 30.000 Frauen zwischen 50 und 59 Jahren waren im Jahresdurchschnitt 2014 als arbeitslos registriert. (Männer: rd. 43.000). 2014 bezogen knapp 6.500 Frauen das Rehabilitationsgeld (Männer: 5.300).
 
Das vorzeitige Frauenpensionsalter steigt bereits jetzt kontinuierlich und laufend an. Bis 2020 laufen die vorzeitigen Pensionsmöglichkeiten aus, ca. 4.000 Frauen gehen im Schnitt der letzten 3 Jahre (2012-2014) mit 57,5 Jahren in eine vorzeitige Alterspension. Bis 2020 werden ca. 50.000 Frauen mehr auf dem Arbeitsmarkt sein. Weiters wurden 2014 die befristeten Invaliditätspensionen aufgehoben, wodurch bis 2020 ca. 10.000 gesundheitlich beeinträchtigte Frauen am Arbeitsmarkt bleiben. Hinzu kommt, dass ab 2024 das Regelpensionsalter ansteigt. Die Behauptung, es tue sich nichts beim Frauenpensionsalter stimmt also nicht. Die große Herausforderung wird es sein, möglichst viele dieser Frauen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu integrieren und dies angesichts der ohnehin äußerst angespannten Arbeitsmarktsituation.
 
Noch dazu haben es ältere ArbeitnehmerInnen insgesamt am Arbeitsmarkt besonders schwer: So haben 8,5% der Betriebe (rd. 1.300) ab 25 DienstnehmerInnen keine Beschäftigten ab 55 Jahren. In einigen Branchen, etwa Telekommunikation, finden sich noch deutlich weniger ältere Beschäftigte.

Trotz des deutlichen Anstiegs der Beschäftigtenquote der 55-59jährigen Frauen von 48,0% auf 51,7% von 2012 bis 2014 muss sich der Anteil der beschäftigten Frauen in dieser Altersgruppe noch deutlich erhöhen, um das Ziel des Regierungsprogramms – 62,9% bis 2018 – zu erreichen.
 
Obwohl das gesetzliche Pensionsalter von Frauen bei 60 Jahren und bei Männern bei 65 Jahren liegt, gehen Frauen im Durchschnitt nur 2 Jahre früher in Pension. Unter den Pensionsneuzugängen 2014 bei Direktpensionen insgesamt lag das Durchschnittsalter der Frauen bei 58,6 Jahren (Männer 60,8 Jahre). Bei den Alterspensionen lagen die Antrittsalter 2014 bei 59,8 Jahren bei den Frauen und bei 63,2 Jahren bei den Männern. (Quelle: BMASK)
 
Eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters bewirkt eine Verschlechterung der sozialen Absicherung, wenn statt Pension Arbeitslosengeld bzw. eine noch niedrigere Notstandshilfe (besonders gering mit Partnereinkommensanrechnung!) bezogen wird.
 
29,7 % der Frauen, denen 2013 eine Alterspension neuzuerkannt wurde, bezogen vorher Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss,  Übergangsgeld, waren freiwillig-, selbstversichert oder gar nicht versichert. Bei den Neuzugängen zur I-Pension lag dieser Wert bei 42,8%. Unter allen Alterspensionen 2014 erhielten Männer durchschnittlich 1.529 Euro und Frauen 922 Euro. (Quelle: BMASK)

Frauen stellen weiterhin die überwiegende Mehrheit (rd. zwei Drittel) der AusgleichszulagenbezieherInnen: knapp 155.000 Pensionistinnen bezogen 2013 auch eine Ausgleichszulage (Männer: knapp 75.000). Das ist einerseits eine Folge des hohen  Ausgleichszulagenanteils bei Witwenpensionen, andererseits eine Konsequenz der niedrigeren Durchschnittspensionen der Frauen.
 
Immer wieder wird behauptet, dass Frauen wegen des gesetzlichen früheren Pensionsalters am Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz und aufgrund von Gerichtsentscheidungen ist jedoch eine Kündigung von Frauen zum Pensionsantrittsalter als Geschlechterdiskriminierung zu werten, sofern nicht sachliche Gründe für die Beendigung vorliegen.
 

Maßnahmen zum Ausgleich für Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit einer Angleichung des Pensionsanfallsalters