Einkommenstransparenz

Änderung im Gleichbehandlungsgesetz

Bild: SPÖ
Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz (Gesetz liegt beim BMASK) ist mit 1. März 2011 in Kraft getreten. Mit dieser Novelle ist Österreich neben Schweden mit einer gesetzlichen Verankerung von innerbetrieblichen Einkommensberichten Vorreiter in der EU.

Die Novelle im Detail:
Betriebe müssen sich verpflichtend mit den Einkommensunterschieden zwischen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen – Frauen können leichter bei Diskriminierung Klage einbringen.

  • Das Gesetz stärkt die Belegschaftsvertretung, gibt den Betriebsrätinnen und Betriebsräten ein wirkungsvolles Instrument für innerbetriebliche Lohnpolitik in die Hand. Das heißt aber gleichzeitig auch mehr Verantwortung. Sie können nun mit der Unternehmensleitung in Verhandlung treten und etwaige ungerechtfertigte Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern ausgleichen.
  • Stufenplan: ab 2011 Unternehmen mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen; ab 2012 Unternehmen mit mehr als 500 ArbeitnehmerInnen, ab 2013 Unternehmen mit mehr als 250 ArbeitnehmerInnen und ab 2014 Unternehmen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen.
  • In den Einkommensberichten muss angegeben werden, wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind sowie das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in der jeweiligen Gruppe.
  • Heranzuziehen ist das Gesamtarbeitsentgelt, also einschließlich Zulagen, Remunerationen und Ähnliches.
  • Die Berichte sind alle 2 Jahre im 1. Quartal des Folgejahres zu erstellen. Für die ersten Berichte wird die Frist bis zum 31. Juli 2011 verlängert.
  • Grundsätzlich hat der (Zentral-) Betriebsrat das Recht auf Information und Beratung zu diesen Berichten.
  • In Betrieben ohne Betriebsrat ist der Bericht in einem allen ArbeitnehmerInnen zugänglichen Raum aufzulegen.
  • Die Berichte können als Beweismittel bei Interessenorganisationen (Gewerkschaften, Gleichbehandlungsanwaltschaft etc.) vorgelegt werden.
  • Die ArbeitnehmerInnen können den Einkommensbericht bis zu 3 Jahre im Nachhinein vor Gericht einklagen.
  • Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Details über den Einkommensbericht nach außen (Medien, Internet) ausplaudern, kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber verlangen, dass eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von maximal 360 Euro verhängt wird. Das ist ein großer Erfolg: im Ministerratsbeschluss war noch eine Strafe in der Höhe von 1.500 Euro festgelegt. Darüber hinaus kann die Behörde aber auch von einer Strafe absehen und muss in jedem Fall der Arbeitnehmerin nachweisen, dass sie vorsätzlich die Informationen nach außen getragen hat.

In Stelleninseraten muss Bezahlung angegeben werden.
In Stelleninseraten müssen in Zukunft Kollektivvertrag und Möglichkeit der Überzahlung angegeben werden. ArbeitgeberInnen und ArbeitsvermittlerInnen werden verpflichtet, bei Stellenausschreibungen anzugeben, wie hoch das kollektivvertragliche Mindestentgelt ist und gegebenenfalls auf die Möglichkeit der Überzahlung hinzuweisen. Wird dagegen verstoßen gibt es beim 1. Mal eine Verwarnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde und bei weiteren Verstößen Geldstrafen bis zu 360 Euro.

Anhebung des Mindestschadenersatzes bei Belästigung
Bei Belästigung und sexueller Belästigung wird der Mindestschadenersatz von derzeit 720 Euro auf 1.000 Euro angehoben.

Einführung eines Gebotes der diskriminierungsfreien Inserierung von Wohnraum
Damit werden zukünftig z.B. Formulierungen wie “Keine AusländerInnen” verhindert.

Diskriminierungsschutz bei Diskriminierung durch ein Naheverhältniss zu einer Person mit geschütztem Merkmal
Personen, die auf Grund eines Naheverhältnisses zu Personen, die ein geschütztes Merkmal aufweisen, benachteiligt werden, sind nun ebenfalls vor Diskriminierung geschützt (Diskriminierungsschutz durch Assoziierung). Das bedeutet z.B. dass man auch vor Diskriminierung geschützt ist, wenn der/die PartnerIn MigrantIn ist, da ethnische Zugehörigkeit diskriminierungsgeschützt ist.

Evaluierung
Gemeinsam mit den SozialpartnerInnen werden die Einkommensberichte derzeit evaluiert. Die vorhandenen Instrumente müssen auf Basis der Ergebnisse weiter entwickelt werden, um die Einkommensschere endlich schließen zu können. Die Ergebnisse werden Mitte 2015 präsentiert.

Hier finden Sie einen Leitfaden zur Erstellung eines Einkommensberichts.