Schmidt: Bei Gewalt gegen Frauen nicht wegschauen, sondern eingreifen!

16 Tage gegen Gewalt an Frauen von 25. November bis 16. Dezember

"16 Tage gegen Gewalt an Frauen" ist eine internationale Kampagne, die jedes Jahr von 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, bis 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, stattfindet. Ziel ist es, auf das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben aufmerksam zu machen.

„Über Gewalt darf nicht geschwiegen werden. Wir informieren Frauen über ihre Rechte und machen sie auf die Hilfseinrichtungen aufmerksam“, sagt Landesfrauenvorsitzende Elvira Schmidt bei der heutigen Pressekonferenz im Haus der Frau in St. Pölten und weist auf die Frauenhelpline gegen Gewalt hin: Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/222 555 gibt es Beratung rund um die Uhr. In ganz Österreich veranstalten die SPÖ-Frauen von 25. November bis 10. Dezember Straßenaktionen und Lesungen. In vielen Gemeinden wird auch eine Fahne „frei Leben ohne Gewalt“ gehisst, um ein Bewusstsein zu schaffen, dass Gewalt immer Unrecht ist.

„Es ist wichtig, dass wir eingreifen – wegschauen ist kein Weg, seiner staatsbürgerlichen und menschlichen Pflicht nachzukommen. Das heißt konkret: Betroffene unterstützen und ermutigen, sich Hilfe zu holen – Frauenrechte sind von allen Menschen, die in Österreich leben, zu akzeptieren, da darf und kann es keine Toleranz zum Nachteil der Frauen geben. Frauen müssen darüber Bescheid wissen, wo sie welche Hilfe bekommen: Frauenhäuser, Frauennotruf, Gewaltschutzzentrum und Polizei sind zentrale Opferschutz-Einrichtungen“, sagt Landesparteivorsitzender Bgm. Mag. Matthias Stadler: „Gesundheitseinrichtungen sind immer wieder stark gefordert, denn die erste Anlaufstelle sind meist ÄrztInnen, Krankenpflegepersonal oder Hebammen. Rund drei Viertel aller misshandelten Frauen brauchen medizinische Hilfe. MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen spielen demnach eine zentrale Rolle beim Verlauf der Hilfestellung und der Prävention von weiterer Gewalt. Gleichzeitig braucht es opferschutzorientierte Täterarbeit.“

Frauen erfahren zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit und im Internet Gewalt – jede fünfte Frau erfährt zumindest einmal in ihrem Leben Gewalt, wie Studien belegen. „Eine im Sommer durchgeführte informelle Umfrage der SPÖ-Frauen in ganz Österreich unter 1.700 Frauen zeigt: Die Mehrheit der Frauen ist mit sexistischen Übergriffen im Alltag konfrontiert. Unerwünschte Umarmungen oder Küsse haben 29 Prozent der befragten Frauen öfters, und 24 Prozent einmal erlebt“, informiert Schmidt.

Stadler weist in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit der im Sommer auf Betreiben von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek beschlossenen Strafrechtsnovelle hin, die wichtige frauenpolitische Neuerungen vorsieht: • Jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Ein „Nein“ wird in Zukunft genügen. • Gewalt in der Familie wird ein Erschwernisgrund im Strafausmaß. • Die Opferrechte im Verfahren werden gestärkt. • Wenn eine Frau verschleppt und im Ausland zwangsverheiratet wird, ist dies in Österreich ein Straftatbestand. • Es gibt den neuen Passus des „Cybermobbings“. • Die Strafen bei Körperverletzung werden erhöht.

Frauenhäuser seien bei Gewalt an Frauen ein wichtiger Zufluchtsort für die Betroffenen, so Stadler: „Wenn man sich bewusst macht, was dort geleistet wird, dann ist jede Diskussion über die Finanzierungen dieser Einrichtungen obsolet.“

„Gewalt an Frauen ist die weltweit größte Menschenrechtsverletzung – es sterben mehr Frauen an den Folgen von Gewalttaten, als an Malaria und Krebs zusammen“, informiert die Leiterin des Frauenhauses St. Pölten, Maria Imlinger: „Gewalt gegen Frauen, die meist in der Familie stattfindet, zeigt sich heute anders als noch vor 20 Jahren. Viele Frauen sind nicht mehr sichtbar verletzt und auch die psychische Gewalt nimmt stark zu – deshalb ist es mir ein Anliegen dass psychische Gewalt als strafrechtliches Delikt behandelt wird. Allerdings sind auch das Bewusstsein und die Sensibilität bei Gewalt gestiegen – die Umgebung schaut nicht mehr weg. Aber der wesentlichste Schutz vor Gewalt gegen Frauen ist die Gleichberechtigung.“

Frauenhäuser seien aber auch Kinderschutzeinrichtungen, die Kinder seien oft durch miterlebte Gewalt traumatisiert und brauchen ebenfalls Hilfe. Imlinger weist darauf hin, dass die konsequente Arbeit mit den Tätern begonnen wird: „Nicht mit Verständnis und der Umkehr von Opfer-Täter-Rolle, aber mit Kontrollen von außen.“ Die Leiterin des St. Pöltner Frauenhauses tritt dafür ein, dass bei besonders gefährdeten Frauen eine bundesländerübergreifende Aufnahme möglich wird. Außerdem sei eine entsprechende Ausbildung für familiäre Gewalt wie bei der Exekutive auch bei ÄrztInnen und Pflegepersonal wünschenswert.