Zusätzlicher Prüfungsantritt und einheitlicher Rahmen in Eingangsphase
"Ich freue mich, dass wir heute eine Universitätsgesetzesnovelle beschließen werden, die keine neuen Hürden enthält und bei den Rahmenbedingungen der Aufnahmeverfahren und der Studieneingangsphase Verbesserungen für die Studierenden bringen wird", sagte SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl heute, Mittwoch, im Nationalrat. Kuntzl betonte weiters, dass aktuell bestehende Zugangsregelungen weiter beobachtet, evaluiert und bis 2021 befristet verlängert werden.
Zusätzlich wird festgehalten, dass die Aufnahmeverfahren keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sozialen Herkunft mit sich bringen dürfen. Als weitere Verbesserung müssen die Universitäten künftig den Prüfungsstoff für Aufnahmeprüfungen kostenlos veröffentlichen und Einsichtnahme nach den Prüfungen ermöglichen.
"Auch bei der Studieneingangsphase, die wir als Alternative zu einmaligen schicksalhaften Prüfungen sehen, wird es in Zukunft einen Prüfungsantritt mehr geben, um Druck von den Studierenden zu nehmen", so Kuntzl, die weiter ausführt: "Wir werden einen Rahmen definieren, der die Flexibilität der Universitäten erhält, aber verhindert, dass sich die Eingangsphase zu sehr auseinanderentwickelt." Dieser Rahmen wird einen Umfang von 8 bis 20 ECTS umfassen. Zusätzlich wird es möglich sein in der Eingangsphase Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 22 ECTS vorzuziehen.
Foto: Parlamentsdirektion/WILKE