Straftatbestand Vergewaltigung präzisieren – "Ein Nein muss genügen!"
SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm hat heute die Aussagen von Justizminister Brandstetter zur Reform des Sexualstrafrechts begrüßt. Wurm selbst hat erst letzte Woche im Justizausschuss eine Neuregelung gefordert, mit dem Ziel: "Ein Nein muss genügen!". "Es geht darum, dass nur ein sehr geringer Teil von angezeigten Vergewaltigungen zu Verurteilungen führt, weil mangelnde Gegenwehr im Zuge einer solchen Tat oft als Zustimmung interpretiert wird bzw. dann nicht der Tatbestand Vergewaltigung erfüllt ist. Es ist erfreulich, wenn der Justizminister diese SPÖ-Forderung, die auch Inhalt einer Online-Petition Salzburger Fraueneinrichtungen ist, aufgreift und sich offen zeigt, hier das Strafrecht im Zuge der StGB-Reform 2015 zu präzisieren", so Wurm. ****
"Es kann nicht sein, dass ein Täter straffrei geht, weil das Opfer aus Angst und Panik erstarrt oder weint und deshalb nicht die Gegenwehr leistet, die derzeit laut Rechtsprechung Voraussetzung ist, damit eine Vergewaltigung vorliegt", betont die SPÖ-Abgeordnete. Die SPÖ werde sich die Vorschläge aus dem Justizministerium zur konkreten Ausgestaltung der Strafbestimmung ansehen und sich entsprechend in Verhandlungen einbringen. "Auch angesichts der unlängst ratifizierten Istanbul-Konvention wäre eine Neufassung im österreichischen Strafrecht geboten", erinnert die SPÖ-Frauensprecherin.