Durchbruch beim Fortpflanzungsmedizingesetz

Langjährige frauenpolitische Forderung umgesetzt – Fortpflanzungsmedizingesetz im Ministerrat beschlossen

"Mit dem heutigen Beschluss wird eine jahrzehntelange frauenpolitische Forderung umgesetzt", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek angesichts des Beschlusses über das Fortpflanzungsmedizingesetz im heutigen Ministerrat. Damit sei der Weg frei für eine Liberalisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, so Heinisch-Hosek, die darauf verweist, dass Österreich damit an internationale Standards anschließe.

Wichtige Forderungen seien umgesetzt, so etwa die Möglichkeit des Erhalts der Samenspende für lesbische Paare, die Präimplantationsdiagnostik (PID) werde unter bestimmten Voraussetzung zulässig und eine Eizellenspende wird unter bestimmten Bedingungen möglich. Zusätzlich werde ein Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot eingeführt.

Die Änderung des Gesetzes war aufgrund des VFGH-Urteils notwendig, Österreich gehe aber einen Schritt weiter, so Heinisch-Hosek. "Mit den Änderungen schaffen wir ein modernes Fortpflanzungsmedizin-Gesetz", so die Frauenministerin. Die Diskriminierung lesbischer Paare in diesem Bereich werde endlich beseitigt. "Mit der Zulassung der PID unter bestimmten Voraussetzungen wird verhindert, dass Frauen immer wieder die Belastung einer Fehlgeburt erleben müssen und teils teure Behandlungen im Ausland machen, wo keinerlei Einfluss auf die Qualität genommen werden kann," betont Heinisch-Hosek weiters. "Da die Belastung einer Fehl- oder Todgeburt für die Schwangere wesentlich größer ist als eine Untersuchung vor der Implantation des Embryos, wird durch die PID unnötiges Leiden verhindert." Die Möglichkeit der Eizellenspende unter strengen Voraussetzungen verhindere, dass Frauen ins Ausland fahren müssen, um medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach dem aktuellsten Stand der Medizin zu erhalten. Mit einem dezidierten Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot werde außerdem kommerzielle Leihmutterschaft verhindert, so die Ministerin.

"Das Gesetz ist fortschrittlich, setzt aber auch klare Regeln fest, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen welche Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung möglich sein sollen", betont Heinisch-Hosek, die abschließend festhält: "Mit dem neuen Gesetz werden die Lebens-Wirklichkeiten von vielen Familien anerkannt. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung aller Familienformen – Familie ist bunt und das ist gut so!"