Kooperation für die Umsetzung der PädagogInnenbildung Neu an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten
Heute wurden Änderungen des Hochschulgesetzes 2005 und des Universitätsgesetzes 2002 im Ministerrat beschlossen. "Mit dem heutigen Beschluss sind wir in der Umsetzung der PädagogInnenbildung Neu einen wichtigen Schritt weiter", so Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek.
Die Änderungen gewährleisten die Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten betreffend dem bildungspolitischen Kernprojekt PädagogInnenbildung Neu. Zu den Zielen der PädagogInnenbildung Neu zählen die nach Altersbereichen differenzierte Lehramtsausbildung, das Angebot von Bachelor- (8 Semester) und Masterstudien (mind. 2 Semester), die Ausbildung der PädagogInnen sowohl an Pädagogischen Hochschulen als auch an Universitäten bzw. in Kooperation und eine bessere Durchlässigkeit der unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten.
Die Novellen sehen weiters eine Zusammenführung unterschiedlicher studienrechtlicher Grundlagen ("Kooperationsklauseln" in § 10a HG und § 54 Abs. 9a UG) betreffend gemeinsam durchgeführter Lehramtsstudien vor: im gleichlautenden Curriculum wird geregelt, welche Bestimmungen für die Studierenden gelten, wobei grundsätzlich die für die Studierenden günstigeren Bestimmungen anzuwenden sind.
Zusätzlich, erklärt Heinisch-Hosek, komme es zur organisatorischen Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen: Dabei sei die Verankerung eines Hochschulkollegiums als Mitbestimmungsorgan geplant, weiters eine Stärkung der Aufgabenspektrum des Rektorats, die Schärfung der Aufgaben des Hochschulrates sowie die Erweiterung des Anforderungsprofils des Rektors bzw. der Rektorin.
"Mit dem heutigen Beschluss machen wir den Weg frei für die gemeinsame Umsetzung der PädagogInnenbildung Neu und schaffen damit einen Qualitätsschub für unser Bildungssystem", so Heinisch-Hosek abschließend.
Foto: Astrid Knie