SWV-Margreiter zu Equal Pay Day: Die Einkommensschere macht auch vor Frauen in der Selbstständigkeit nicht Halt.

Auch wenn sich immer mehr Frauen für einen beruflichen Umstieg in die Selbstständigkeit entscheiden, so hängt die Wahl des Berufswegs noch immer von der finanziellen Lage ab. Anlässlich des heutigen Equal Pay Days 2014 weist die Frauenvorsitzende des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Österreich (SWV) Doris Margreiter darauf hin, dass selbstständig erwerbstätige Frauen von der Einkommensschere nicht ausgenommen sind. Sie weiß, welchen Belastungen sie ausgesetzt sind: "Oftmals drängen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie die lückenhafte soziale Absicherung Unternehmerinnen in schwierige Situationen. Erst durch die finanzielle Entlastung kann man berufstätigte Frauen unterstützen."

Das Durchschnittseinkommen ausschließlich selbstständig erwerbstätiger Frauen beträgt 8.788 Euro, sie verdienen um 42% weniger im Vergleich zu den männlichen Unternehmern. Mit einem Medianeinkommen (vor Steuern) von 11.553 Euro im Jahr zählen 15% aller Selbstständigen jedoch zu den "working poor", sie tragen ein doppelt so hohes Armutsrisiko, da sie im Vergleich zu unselbstständig Versicherten nicht ausreichend abgesichert sind.

Für die soziale Absicherung im speziellen von Müttern setzte der SWV die Verdoppelung des Wochengelds für Selbstständige, die sich in Mutterschutz befinden, und die kostenlose Pflichtversicherung während des Bezugs von Kindergeld durch. "Das sind Beispiele, wie die finanzielle Erleichterung erwirkt werden kann", erklärt Margreiter. Als Bundesfrauenvorsitzende des SWV nimmt sie sich vor, auch bei der Wirtschaftskammerwahl 2015 auf die Umsetzung weiterer Maßnahmen zu pochen, die die Situation selbstständiger Frauen verbessern sollen: "In unserem nächsten Schritt fordern wir die Aussetzung der WKO-Grundumlage im Mutterschutz und während des Kindergeldbezugs."

Die beste soziale Absicherung ist jedoch der Ausbau familienpolitischer Sachleistungen, wie Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere Krippen und Kindergärten. Der SWV fordert einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab 18 Monate für selbstständige Mütter "Damit können sie sich auf ihre Arbeit konzentrieren und wissen, dass ihre Kinder gut versorgt sind. Dazu zählen auch unternehmerfreundliche Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtung. Mit der Umsetzung unserer Forderungen soll die Situation unternehmerisch tätiger Frauen verbessert werden," bekräftigt Margreiter.