Die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union stellen die Grundlage des Binnenmarkts dar.
- Freier Personenverkehr: Ob im Urlaub, im Job oder während des Studiums bzw. der Ausbildung: Innerhalb der EU können alle BürgerInnen frei reisen und wohnen.
- Freier Warenverkehr: Innerhalb der EU können Waren über Ländergrenzen hinweg frei ein- und ausgeführt werden. Dadurch wurde der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten vereinfacht und deutlich angekurbelt.
- Freier Dienstleistungsverkehr: Damit können auch Dienstleistungen (zum Beispiel der Paketdienst) nicht nur in einem Land, sondern in allen EU-Ländern angeboten und ausgewählt werden.
- Freier Kapitalverkehr: Ob Konto oder Sparbuch, EU-BürgerInnen können frei entscheiden, wo sie innerhalb der EU ihr Geld anlegen möchten.