Heinisch-Hosek: Aktualisiertes Angebot für von Gewalt betroffene Frauen

Neuauflage der Broschüre "Frauen haben Recht(e)"

„Zum Abschluss der ‚16 Tage gegen Gewalt‘ können wir heute noch ein aktualisiertes Angebot machen: Mit der Neuauflage der Broschüre ‚Frauen haben Recht(e)‘ geben wir rechtliche Informationen, praktische Hinweise und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen.“ (Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek)

Frauen, die in ihren privaten Beziehungen Gewalt erleiden, können auf ein sehr engmaschiges Netz an rechtlicher und faktischer Hilfe zurückgreifen. Die österreichischen Gewaltschutzgesetze gelten international als vorbildlich, indem sie Polizei und Gerichten ermöglichen, effektiv gegen Täter vorzugehen und Opfer zu schützen. Spezialisierte Opferschutzeinrichtungen unterstützen Opfer kostenlos sowohl rechtlich als auch psychosozial, die gesetzlichen Grundlagen werden laufend den sich ändernden gesellschaftlichen Wertungen und Bedürfnissen der Opfer angepasst, nicht zuletzt auch in Bezug auf die Rechte der Opfer im Strafverfahren gegen die Täter.

Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, über ihre Rechte und Unterstützungsangebote zu informieren, ist das Ziel der Broschüre „Frauen haben Recht(e)“, die nunmehr in der vierten Auflage erschienen ist (erste Auflage 2001).

Nicht nur die ungebrochen hohe Nachfrage, sondern vor allem die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen, die seit dem Erscheinen der letzten Auflage in Kraft getreten sind, machten eine Neuauflage notwendig, insbesondere die

  • Neuregelung des elektronisch überwachten Hausarrests („Fußfessel“)
  • Erhöhung der Strafdrohungen bei Sexualdelikten, bei Gewalt gegen Kinder und im Fall von Menschenhandel
  • Ausweitung der Strafbarkeit bei im Ausland begangenen Straftaten, u.a. im Fall von Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch und weiblicher Genitalverstümmelung
  • Ausweitung des Betretungsverbotes auf Schulen und andere institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Ausweitung der Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz.

Ein umfangreicher Adressteil ergänzt die übersichtlich aufbereiteten fachlichen Informationen und gibt darüber Auskunft, welche Einrichtungen in jedem Bundesland für Beratung und Hilfe genützt werden können.

Die Broschüre kann unter http://www.frauen.bka.gv.at/site/5472/default.aspx sowohl bestellt als auch heruntergeladen werden.