Heinisch-Hosek/Schieder präsentieren „Fairnesspaket für Frauen“ – Frauen profitieren besonders von Steuerentlastung

Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen, 1.500 Euro Mindestlohn, leichterer Umstieg von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit

Ein "SPÖ-Fairnesspaket für Frauen" präsentierten am Donnerstag Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Finanzstaatssekretär Andreas Schieder in einer gemeinsamen Pressekonferenz. Von der geplanten Steuerentlastung würden viele Frauen profitieren, da der derzeit hohe Einstiegssteuersatz abgeflacht werden soll und viele Frauen in niedrigen Einkommensgruppen sind. Mehr Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen, ein Mindestlohn von 1.500 Euro sowie ein leichterer Umstieg von Teilzeit auf Vollzeitarbeit komplettieren das Paket. "Außerdem wollen wir einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag schaffen", sagte Heinisch-Hosek. ****

Die SPÖ-Steuerentlastung bringt vor allem für kleinere und mittlere Einkommen eine deutliche Steuersenkung. Für die Einkommensgruppe zwischen 11.000 und 16.000 Euro brutto soll der Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt werden – 60 Prozent in dieser Gruppe sind Frauen, die sich mit der Reform rund ein Drittel ihrer Lohn- oder Einkommensteuer ersparen. Beim Medianeinkommen der Frauen – es liegt bei 1.500 Euro brutto – beträgt die Steuerersparnis 406 Euro pro Jahr, erläuterte Schieder.

Das SPÖ-Konzept zur Steuerentlastung ist "sozial gerecht und ökonomisch sinnvoll", betonte der Finanzstaatssekretär weiters, und soll mit 1.1.2015 in Kraft treten. "Alle – vom Weltwährungsfonds über OECD bis IHS – empfehlen uns eine Entlastung des Faktor Arbeit", zuletzt hatte der Währungsfonds am 10. September 2013 in seinem Länderbericht für Österreich eine "defizitneutrale Lohnsteuerreform zur Entlastung des Faktor Arbeit" angeregt.

Das SPÖ-Modell sei eben auch defizit- bzw. aufkommensneutral, weil es eine Gegenfinanzierung enthält. Die Reform damit leistbar. "Wir sollten uns fragen, ob wir es uns leisten können, diesen Konjunkturschub aufzuschieben – ich sage Nein", so Schieder.

Die Frauenministerin präsentierte die weiteren drei Punkte des "Fairnesspakets für Frauen". Denn nur mit einem Gesamtpaket könne es wirklich effektive Entlastung für Frauen geben. Heinisch-Hosek nannte an erster Stelle den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen. "Diese Angebote wollen wir als Angebote schaffen, und niemand wird zu irgendetwas gezwungen", betonte die Frauenministerin. Im Jahr 2016 wolle man das Barcelona-Ziel von einer Betreuungsquote von 33 Prozent überschritten haben. Dann sollte auch ein Rechtsanspruch möglich sein. Weiters sagte Heinisch-Hosek: "Wir wollen jeder zweiten Familie in diesem Land einen Ganztagsschulplatz anbieten." Grundsätzlich könne erst dann von echter Wahlfreiheit gesprochen werden, wenn es auch ein flächendeckendes Angebot gibt.

"Wir unterstützen voll und ganz die gewerkschaftlichen Bemühungen, einen Mindestlohn von 1.500 Euro umzusetzen", betonte die Frauenministerin den dritten Punkt des Pakets. Um die Umsetzbarkeit mache sie sich keine Sorgen und argumentiert: "Wir haben in vielen Branchen mittlerweile 1.300 Euro Mindestlohn. Ich sehe nicht ein, warum man aufgrund der Lebenshaltungskosten nicht diesen nächsten Schritt gehen kann." Auch werde damit die Kaufkraft und Wirtschaft angekurbelt, betonte Heinisch-Hosek. Finanzstaatssekretär Schieder verwies außerdem darauf, dass die Gewerkschaften ja branchenweise den Mindestlohn verhandeln. Zum Thema Flexibilisierung und Arbeitszeit merkte Schieder an: "Nur die Ahnungslosen glauben, dass unser Arbeitsmarkt nicht flexibel ist."

Der vierte Punkt im "Fairnesspaket für Frauen" ist der leichtere Umstieg von Teilzeit auf Vollzeiterwerbstätigkeit. Hier forderte die Frauenministerin, dass der Mindestlohn, aber auch die kollektivvertraglich festgelegten Löhne, auch bei den Teilzeitbeschäftigten nicht anders als bei Vollzeiterwerbstätigen gehandhabt werden dürfe – was derzeit häufig der Fall sei. Die Frauenministerin will außerdem eine Informationspflicht für Betriebe, wenn ein Vollzeitarbeitsplatz ausgeschrieben wird, sollen dies die Teilzeitbeschäftigten zuerst erfahren, um sich bewerben zu können. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle bei regelmäßiger Mehrarbeit geben.