Lueger: Kindeswohl muss im Mittelpunkt der Unterhaltsdiskussion stehen

Begünstigungen für Unterhaltspflichtige dürfen keinesfalls zu Lasten der Kinder gehen

Behauptungen wie sie vom BZÖ kommen, dass Väter zu
 wenig Rechte hätten, ihre Kinder nach einer Trennung zu sehen und zu
 betreuen, hält SPÖ-Kinder und Jugendsprecherin Angela Lueger heute,
 Mittwoch, im Nationalrat entgegen: "Im Rahmen des
Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes vom 1. Februar 2013 haben Väter
 die Möglichkeit, für die Betreuung ihrer Kinder im Alltag zu sorgen.
 Dafür gibt es jede Menge Gelegenheiten. Leider bestätigt eine
 Mikrozensus-Erhebung, dass es eine absolut ungleiche Behandlung von
 Frauen und Männern bei familiären Aufgaben gibt. Nicht einmal Väter
 in aufrechter Ehe beteiligen sich ansatzweise gleich intensiv an der
 Kinderbetreuung."
 
Lueger entkräftete im Rahmen der Aktuellen Stunde des BZÖ die
 Warnungen vor einem zu hohen Unterhalt von Vätern: "Die
 Unterhaltshöchstgrenzen basieren auf einer Konsumerhebung aus dem
 Jahr 1964. Der Verbraucherpreisindex wird alle fünf Jahre erhöht. Die
 Konsumerhebung von 1964 hat sich dagegen nie verändert." Es sei also
 evident, dass die Berechnung Väter nicht benachteilige.

Für Lueger müsse das Kindeswohl im Mittelpunkt der
 Unterhaltsdiskussion stehen. Begünstigungen für Unterhaltspflichtige
 dürfen keinesfalls zu Lasten der Kinder gehen, betonte die
 SPÖ-Jugendsprecherin und konkretisierte: Die Anrechnungsmöglichkeit
 der Familienbeihilfe, die restriktive Judikatur des Sonderbedarfs
 oder die Reduktion des Geldunterhalts, wenn Väter mehr als fünf
 Besuchstage pro Monat in Anspruch nehmen, bedeuteten in Summe weniger
 finanzielle Unterstützung der Kinder.

"Es gibt keine Überalimentation, denn Unterhaltsobergrenzen
 verhindern genau das. Diese Obergrenzen belaufen sich bei bis zu
 10-Jährigen auf das Zweifache des Regelbedarfs und bei älteren
 Kindern auf das Zweieinhalbfache des Regelbedarfs", betonte Lueger
 und plädierte für eine andere Perspektive in der Debatte um
 Unterhalt. Oft werde übersehen, welche Probleme sich für
 alleinerziehende Frauen auftun. Als Beispiel nannte Lueger
 Betreuungskosten, die eine Mutter zusätzlich hat, weil sie selbst
 erwerbstätig ist. "Diese Kosten muss die Mutter alleine tragen."
 

Das Unterhaltsrecht sei ein Regelwerk, das laufend weiterentwickelt
 und aktuellen Herausforderungen angepasst werden müsse. "Lücken im
 Unterhaltsvorschuss müssen geschlossen werden", forderte Lueger und
 bewertet abschließend positiv, dass das
 Kindschaftsrechtsänderungsgesetz auf das Kindeswohl abzielt.