Begünstigungen für Unterhaltspflichtige dürfen keinesfalls zu Lasten der Kinder gehen
Behauptungen wie sie vom BZÖ kommen, dass Väter zu
wenig Rechte hätten, ihre Kinder nach einer Trennung zu sehen und zu
betreuen, hält SPÖ-Kinder und Jugendsprecherin Angela Lueger heute,
Mittwoch, im Nationalrat entgegen: "Im Rahmen des
Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes vom 1. Februar 2013 haben Väter
die Möglichkeit, für die Betreuung ihrer Kinder im Alltag zu sorgen.
Dafür gibt es jede Menge Gelegenheiten. Leider bestätigt eine
Mikrozensus-Erhebung, dass es eine absolut ungleiche Behandlung von
Frauen und Männern bei familiären Aufgaben gibt. Nicht einmal Väter
in aufrechter Ehe beteiligen sich ansatzweise gleich intensiv an der
Kinderbetreuung."
Lueger entkräftete im Rahmen der Aktuellen Stunde des BZÖ die
Warnungen vor einem zu hohen Unterhalt von Vätern: "Die
Unterhaltshöchstgrenzen basieren auf einer Konsumerhebung aus dem
Jahr 1964. Der Verbraucherpreisindex wird alle fünf Jahre erhöht. Die
Konsumerhebung von 1964 hat sich dagegen nie verändert." Es sei also
evident, dass die Berechnung Väter nicht benachteilige.
Für Lueger müsse das Kindeswohl im Mittelpunkt der
Unterhaltsdiskussion stehen. Begünstigungen für Unterhaltspflichtige
dürfen keinesfalls zu Lasten der Kinder gehen, betonte die
SPÖ-Jugendsprecherin und konkretisierte: Die Anrechnungsmöglichkeit
der Familienbeihilfe, die restriktive Judikatur des Sonderbedarfs
oder die Reduktion des Geldunterhalts, wenn Väter mehr als fünf
Besuchstage pro Monat in Anspruch nehmen, bedeuteten in Summe weniger
finanzielle Unterstützung der Kinder.
"Es gibt keine Überalimentation, denn Unterhaltsobergrenzen
verhindern genau das. Diese Obergrenzen belaufen sich bei bis zu
10-Jährigen auf das Zweifache des Regelbedarfs und bei älteren
Kindern auf das Zweieinhalbfache des Regelbedarfs", betonte Lueger
und plädierte für eine andere Perspektive in der Debatte um
Unterhalt. Oft werde übersehen, welche Probleme sich für
alleinerziehende Frauen auftun. Als Beispiel nannte Lueger
Betreuungskosten, die eine Mutter zusätzlich hat, weil sie selbst
erwerbstätig ist. "Diese Kosten muss die Mutter alleine tragen."
Das Unterhaltsrecht sei ein Regelwerk, das laufend weiterentwickelt
und aktuellen Herausforderungen angepasst werden müsse. "Lücken im
Unterhaltsvorschuss müssen geschlossen werden", forderte Lueger und
bewertet abschließend positiv, dass das
Kindschaftsrechtsänderungsgesetz auf das Kindeswohl abzielt.