"Die Frauen brauchen Rechtssicherheit, was ihre arbeits-und sozialrechtliche Situation angeht“, fordert die Ministerin, die vom Justizministerium klare gesetzliche Regelung verlangt, um eine allgemeine rechtliche Besserstellung der Sexarbeiterinnen zu erreichen.
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek begrüßte anlässlich des Internationalen „Hurentages“ das jüngste OGH-Urteil zur Sittenwidrigkeit von Prostitution. "Der Oberste Gerichtshof hat sein Urteil aus dem Jahr 1989 revidiert und stellt fest, dass bezahlte Sexdienstleistungen nicht mehr sittenwidrig sind. Dieses Urteil ist richtungsweisend für die rechtliche Besserstellung von Sexarbeiterinnen", so die Frauenministerin.
Was es jetzt allerdings braucht, ist ein klares politisches Bekenntnis und eine gesetzliche Regelung, die über dieses Urteil hinausgeht. "Die Frauen brauchen Rechtssicherheit, was ihre arbeits- und sozialrechtliche Situation angeht. Dieses Urteil zeigt die Richtung auf, in die es gehen sollte. Jetzt ist die Politik gefordert", so Heinisch-Hosek. Konkret zählt Heinisch-Hosek auf die Justizministerin, die aufgefordert ist, hier eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. "Sexarbeiterinnen haben heute zahlreiche Pflichten, aber kaum Rechte. Mit der Aufhebung der Sittenwidrigkeit alleine ist es da nicht getan. Vielmehr sollte es der Anstoß sein für eine allgemeine rechtliche Besserstellung von Sexarbeiterinnen", betont Heinisch-Hosek.