FGM ist auch in Österreich ein Tatbestand des Strafgesetzbuches
Petra Bayr, SPÖ-Abgeordnete und Gründerin von "stopFGM – österreichische Plattform gegen weibliche Genitalverstümmelung", begrüßt das konsequente Handeln der französischen Justiz: "Weil Eltern ihre Töchter genital verstümmelten, wurden sie letzte Woche in Frankreich zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Solche Urteile haben Signalwirkung und stellen klar: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung, die nicht toleriert wird."
In Österreich ist FGM als schwere Körperverletzung seit 2001 im Strafgesetzbuch festgeschrieben. FGM ist auch dann strafbar, wenn das Opfer der Verstümmelung zugestimmt hat oder wenn die Verstümmelung im Ausland stattgefunden hat. "Damit ist ganz klar geregelt, dass FGM in Österreich nicht geduldet wird." Ein Urteil nach diesem Paragraphen gibt es in Österreich allerdings noch keines. Bayr: "Die Plattform "stopFGM" bündelt Akteurinnen und Akteure, die sich in Österreich und im Ausland gegen diese Menschenrechtsverletzung einsetzten. Aus unserer Arbeit weiß ich leider, dass noch viel zu tun ist. Uns liegt vor allem die Prävention und ein sensibler Umgang mit den Opfern am Herzen", betont Bayr.