Erlass des Bundeskanzleramts koppelt Ausschreibungen an Frauenförderung
"Ich möchte, dass Unternehmen sich mit dem Thema Frauenförderung auseinandersetzen", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zu dem soeben präsentierten Erlass, dass Ausschreibungen des Bundeskanzleramts – bis 100.000 Euro – ab sofort an Frauenförderung gekoppelt werden müssen.
Das Bundeskanzleramt setze damit ein klares Zeichen für mehr Frauenförderung. Ab sofort werden bei Ausschreibungen nur noch jene Unternehmen zugelassen, die sich zu frauenfördernden Maßnahmen verpflichten. "Oder anders gesagt: Als Bieter-Unternehmen wird nur akzeptiert, wer es ernst meint mit der Gleichstellung", so Heinisch-Hosek. Damit sei das Bundeskanzleramt Vorreiter innerhalb der Bundesregierung, sonst mache das noch kein Ressort. "Wir beginnen somit in dem Bereich, wo wir es selbst in der Hand haben."
"Und natürlich werde ich mich dafür einsetzen, dass unser Vorbild Schule macht, und dass mehrere Ressorts sagen: Ja, wir möchten jene Unternehmen, die sich für betriebliche Frauenförderung stark machen, unterstützen. Und für jene, die auf diesem Gebiet bislang noch nicht so engagiert waren, möchten wir Anreize setzen", sagte die Ministerin zum Schluss.
Das Interview dazu mit Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek können Sie hier nachlesen: http://diestandard.at/1331779737023/Erlass-verpflichtet-Kanzleramt-zwingt-Firmen-zu-Frauenfoerderung