Gleichbehandlungsgesetz

Frauen-Network
19.10.2010

Heinisch-Hosek: Mit der Einkommenstransparenz stoßen wir eine wichtige Tür für Frauen auf
Gleichbehandlungsgesetz sorgt für mehr Gerechtigkeit

„Mit der Einkommenstransparenz stoßen wir für Frauen eine wichtige Tür auf. Betriebe müssen sich ab kommendem Jahr endlich mit den Einkommensunterschieden zwischen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen“, sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek anlässlich des Beschlusses der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz im heutigen Ministerrat.

Das Wichtigste sei dabei, dass Frauen ab 1. Jänner kommenden Jahres mit einem starken Beweismittel in der Hand gegen ungerechte Bezahlung vorgehen könnten. Denn bisher sei es immer noch so, dass Frauen für die gleiche Arbeit um bis zu 18 Prozent schlechter bezahlt bekommen als Männer, einfach deshalb, weil sie Frauen sind. Mit der Gesetzesnovelle und den Einkommensberichten würde ein ganz wichtiger Schritt gesetzt, um mit dieser Ungerechtigkeit bei den Einkommen Schluss zu machen.

Gleichzeitig zeige aber das Gesetz einmal mehr, wie beschwerlich der Weg zur tatsächlichen Gleichstellung zwischen Männern und Frauen sei. Denn die Wirtschaft habe bei den Verhandlungen zum neuen Gesetz darauf bestanden, dass bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Details über den Einkommensbericht über Medien ausplaudern, der Arbeitgeber verlangen könne, dass eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von maximal 1.500 Euro verhängt werde. „Die Wirtschaft muss also sehr viel Angst vor den Einkommensberichten haben, wenn sie nicht bereit ist von Strafen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzusehen. Das ist der Wermutstropfen in der Novelle“, so Heinisch-Hosek. Sie sei aber froh, dass es zumindest gelungen sei, die mögliche Strafe deutlich niedriger anzusetzen als geplant. Und ganz wichtig ist, dass die Behörde bei harmloseren Vergehen von der Strafe absehen kann.

Mautz ad Gleichbehandlungsgesetz: Zentrale Forderung der SPÖ Frauen wird Realität

„Mit der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz haben Frauen nun die Möglichkeit, mit einem starken Beweismittel gegen ungleiche Bezahlung vorzugehen. Obwohl Frauen so gut ausgebildet sind, wie noch nie, verdienen sie rund 18 Prozent weniger als Männer. Der
Einkommensbericht zeigt schwarz auf weiß, wer was verdient. Ausreden für ungleiche Bezahlung wird damit ein Riegel vorgeschoben.“ BetriebsrätInnen können nun aktiv Ungleichheiten bei den Gehältern ändern. Bei Betrieben ohne Betriebsrat, wird der Bericht für die MitarbeiterInnen aufgelegt.

Die Novelle beinhaltet eine weitere wichtige Verbesserung für Frauen. So müssen in Stelleninserate Betriebe künftig angeben, wie hoch der jeweils gültige kollektivvertragliche Mindestlohn ist und ob sie mehr als den Kollektivvertrag bezahlen. Wenn sich Unternehmen an diese neue Ausschreibungspflicht nicht halten, werden Verwaltungsstrafen verhängt. „Die Geheimnistuerei rund ums Gehalt wird hier ebenfalls gebrochen. Damit wird die Orientierung, wie viel Gehalt man erwarten oder auch fordern kann, deutlich verbessert“, so Mautz.

Wurm zu Einkommenstransparenz: Ab 1. Jänner ist Schluss mit Geheimniskrämerei
Weitere Anti-Diskriminierungsmaßnahmen werden im Gleichbehandlungsgesetz verankert

Ab 1. Jänner müssen erstmals in Österreich Betriebe mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend Einkommensberichte vorlegen. In einem Stufenplan folgen ab 2012 auch kleinere Unternehmen. „Damit ist der Weg zu mehr Gerechtigkeit und mehr Transparenz bei den Gehältern geebnet und die Geheimniskrämerei, wer wie viel verdient, wird endlich durchbrochen“, so SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm zur heute im Ministerrat beschlossenen Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes. Zudem würden im Gesetz ausgeweitete Anti-Diskriminierungsmaßnahmen verankert, etwa neue Klagsmöglichkeiten bei Diskriminierung aufgrund von Religion, sexueller Orientierung, Weltanschauung oder Alter, so Wurm.

Frauenberger begrüßt Einkommenstransparenz als „Meilenstein“
Wiener Magistrat wird Einkommen freiwillig offen legen

Sehr erfreut zeigt sich Wiens Frauenstadträtin Sandra Frauenberger am Dienstag über den Beschluss der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz und die darin vorgesehene Einkommenstransparenz. „Damit ist Frauenministerin Heinisch-Hosek ein sehr bedeutender Schritt für mehr Einkommensgerechtigkeit gelungen“, so Frauenberger. Durch die schrittweise Offenlegung der Gehälter werde es Unternehmen zunehmend schwerer machen, Frauen und Männer nach ihrem Geschlecht und nicht nach der erbrachten Leistung zu bezahlen.

Obwohl öffentliche Einrichtungen von der neuen gesetzlichen Bestimmung nicht erfasst sind, will Frauenberger, die auch Personalstadträtin ist, innerhalb des Magisrats mit seinen 65.000 MitarbeiterInnen für Einkommenstransparenz sorgen. Eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Herstellung von echter Transparenz im Wiener Magistrat ist bereits in Auftrag.

Überblick: Novelle Gleichbehandlungsgesetz

Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz (Gesetz liegt beim BMASK) ist heute im Ministerrat beschlossen worden und soll nach der parlamentarischen Behandlung am 1. Jänner 2011 in Kraft treten.

1. Betriebe müssen sich mit den Einkommensunterschieden zwischen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen – Frauen können bei Diskriminierung Klage einbringen.

Stufenplan: ab 2011 Unternehmen mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen; ab 2012 Unternehmen mit mehr als 500 ArbeitnehmerInnen, ab 2013 Unternehmen mit mehr als 250 ArbeitnehmerInnen und ab 2014 Unternehmen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen.

In den Einkommensberichten muss angegeben werden, wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind sowie das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in der jeweiligen Gruppe.
Heranzuziehen ist das Gesamtarbeitsentgelt, also einschließlich Zulagen, Remunerationen und Ähnliches.

Die Berichte sind alle 2 Jahre im 1. Quartal des Folgejahres zu erstellen. Die ersten Berichte sind im 1. Quartal 2011 zu legen.

Grundsätzlich hat der (Zentral-) Betriebsrat das Recht auf Information und Beratung zu diesen Berichten. In Betrieben ohne Betriebsrat ist der Bericht in einem allen ArbeitnehmerInnen zugänglichen Raum aufzulegen.

Die ArbeitnehmerInnen können den Einkommensbericht bis zu 3 Jahre im Nachhinein vor Gericht einklagen.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Details über den Einkommensbericht nach außen (Medien, Internet) ausplaudern, kann der Arbeitgeber verlangen, dass eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von maximal 1.500 Euro verhängt wird. Die Behörde kann aber auch von einer Strafe absehen und muss in jedem Fall der Arbeitnehmerin nachweisen, dass sie vorsätzlich die Informationen nach außen getragen hat.

2. In Stelleninserate muss Bezahlung angegeben werden
In Stelleninseraten und -ausschreibungen müssen in Zukunft Kollektivvertrag und gegebenenfalls die Möglichkeit der Überzahlung angegeben werden. Wird dagegen verstoßen, gibt es beim 1. Mal eine Verwarnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde und bei weiteren Verstößen Geldstrafen bis zu 360 Euro.

3. Anhebung des Mindestschadenersatzes bei sexueller Belästigung
Bei sexueller Belästigung wird der Mindestschadenersatz von derzeit 720 Euro auf 1.000 Euro angehoben.

4. Diskriminierungen außerhalb des Arbeitsplatzes sollen strenger bestraft werden
Der Schutz im Job reicht heute schon sehr weit. Darüber hinaus kann man derzeit nur bei Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit klagen. Mit der Novelle soll nun auch bei Diskriminierungen aufgrund von Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Alter eine Klagsmöglichkeit bestehen.

In Zukunft wird es verboten sein, jemanden etwa bei der Vergabe einer Mietwohnung aufgrund seiner sexuellen Orientierung zu benachteiligen. Auch der Zutritt zu einer Diskothek darf dann aus diesem Grund nicht mehr verhindert werden. Auch ist etwa die Verweigerung jemanden in einem Lokal zu bedienen oder im Hotel übernachten zu lassen aufgrund seiner/ihrer Religion verboten. Kommt es trotzdem zu einer Diskriminierung kann in Zukunft Schadenersatz verlangt werden. Weiters gilt der Diskriminierungsschutz zukünftig auch für Personen, die ein Naheverhältnis zu einer Person mit geschütztem Merkmal aufweisen. Das bedeutet z.B., ein Kind, dessen Elternteil behindert ist (beispielsweise im Rollstuhl sitzt), darf bei der Aufnahme in den Kindergarten aus diesem Grund nicht benachteiligt werden. Dieser Diskriminierungsschutz gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Arbeitswelt. Auch dürfen etwa ZeugInnen einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz deshalb nicht mehr diskriminiert werden.

5. Diskriminierungsfreies Inserieren von Wohnraum wird festgeschrieben
In Zukunft müssen Wohnungen diskriminierungsfrei inseriert werden. Es darf also in Zukunft nicht mehr inseriert werden: „Mietwohnung nur an Inländer zu vergeben“. Diese Regelung erfolgt analog zur bereits bestehenden Regelung betreffend diskriminierungsfreie Stelleninserate (z.B. Lehrling männlich/weiblich).

Liebe Grüße,

Katharina Kubicek

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